Start der Grippesaison 2024/25: Schützen Sie sich rechtzeitig durch eine Impfung!

30.09.2024, 11:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Köpping: »Grippe ist keine harmlose Erkältung – jetzt Impftermin vereinbaren!«

Mit der 40. Kalenderwoche 2024 beginnt die diesjährige Influenzasaison und diesbezügliche Berichterstattung der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA). Die Auswertungen der in Sachsen gemeldeten Erkrankungen und Todesfällen an Influenza nach Altersgruppen sowie Landkreisen und Kreisfreien Städten werden in dieser Saison, ebenso wie bereits in der letzten ergänzt um SARS-CoV-2(-Corona)- und Respiratorische Synzytial (RS)-Viren, regelhaft am Freitag der Folgewoche veröffentlicht. Der erste Bericht für die 40. Meldewoche wird demzufolge im Laufe des 11. Oktober unter den folgenden Links eingestellt werden:
https://www.lua.sachsen.de/influenza-sentinel-4321.html und
https://www.gesunde.sachsen.de/influenza-4055.html.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Eine Grippe ist keine harmlose Erkältung. Deshalb gilt auch in der kommenden Saison: Wir dürfen diese Krankheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Um sich zu schützen, gibt es die Möglichkeit einer wirksamen und gut verträglichen Impfung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Impftermin bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder lassen Sie sich beraten, wenn Sie sich unsicher sind. Leider sind die Impfquoten für Influenza in Sachsen in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Die Influenza-Saison 2023/2024 hatte erneut gezeigt, dass die Influenza keine harmlose Erkrankung ist und man sich unbedingt durch eine Impfung schützen sollte.«

In der Vorsaison 2023/2024 kamen in Sachsen etwas über 20.000 Influenza-Erkrankungen zur Meldung, was der vierthöchsten Fallzahl seit Einführung der elektronischen Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Jahr 2001 entsprach. Derzeit zeigt die Aktivität akuter respiratorischer Erkrankungen (ARE) in ganz Deutschland einen für diese Jahreszeit typischen steigenden Trend.

Aktuell sind in Sachsen die Meldezahlen für Influenza- sowie RS-Viren seit der 30. Kalenderwoche Anfang August leicht angestiegen, befinden sich aber noch in dem für die Jahreszeit erwartbaren Bereich. Getragen wird das ARE-Geschehen derzeit hauptsächlich durch Erkrankungen an COVID-19 (siehe Tabelle 1 in der Anlage zu dieser Medieninformation).

In der Saison 2023/2024 setzte sich der stetige Abfall der Influenza-Impfquote weiter fort. Die einzige Ausnahme bildete die Altersgruppe der Säuglinge ab 6 Monaten bis Kleinkinder von 2 Jahren. Nur in dieser Altersgruppe konnte ein Anstieg bei der Impfrate verzeichnet werden, was positiv zu bewerten ist. Der Ziel-Durchimpfungsgrad der EU von 75 % für Senioren wird weiterhin verfehlt (siehe Tabelle 2 in der Anlage zu dieser Medieninformation).

Eine höhere Inanspruchnahme der Influenza-Impfung wäre jedoch gerade in der Altersgruppe der Senioren wünschenswert, da mit zunehmendem Alter die Inzidenz Influenza-assoziierter Krankenhauseinweisungen und Influenza-bedingter Todesfälle ansteigt. Aufgrund der sich ständig wandelnden Virusstämme ist es erforderlich, dass die Komponenten des Impfstoffes den mutmaßlich zirkulierenden Virusvarianten angepasst werden und eine jährliche Impfung durchgeführt wird, zumal die Schutzwirkung der Impfung (individuell unterschiedlich) meist auch nur einige Monate anhält. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung grundsätzlich für alle Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene. Eine besondere Indikation besteht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit gesundheitlicher Gefährdung infolge eines chronischen Grundleidens, für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, Schwangere zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen, medizinisches Personal und Pflegepersonal, Familienangehörige sowie andere Personen mit direktem Kontakt zu Risikopatienten sowie Personen mit besonderer Infektionsgefährdung (z.B. mit umfangreichem Publikumsverkehr). Für jede Zielgruppe sollte der am besten geeignete Impfstoff ausgewählt werden. Welcher dies ist, entscheidet der impfende Arzt. Neben der Impfung gegen Influenza kann man sich auch vor COVID-19 sowie RSV schützen. Für wen welche Impfungen, welche Prophylaxemaßnahmen empfohlen sind, dazu sprechen Sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder fragen Sie in Ihrem Gesundheitsamt nach. Als einen günstigen Termin für die Influenza-Impfung gilt die Zeitspanne zwischen Oktober und Mitte Dezember, weil sich eine Grippewelle meist Anfang des Jahres aufbaut.

Neben der Impfung sollten auch weitere Hygieneregeln vor allem eine gute Händehygiene eingehalten werden, um die Übertragung der Influenza und anderer Infektionserreger zu verhindern. Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten empfohlen, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Insbesondere der Kontakt zu älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen, die bei Atemwegserkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen, sollte unterlassen werden.


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