Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts tritt in den Ruhestand
04.11.2024, 14:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Burkhard Houbertz hat seine über 33- jährige erfolgreiche Tätigkeit im Dienste des Freistaates Sachsen beendet und ist am 1. November 2024 in den Ruhestand getreten.
Burkhard Houbertz wurde 1958 in Krefeld geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen begann seine Laufbahn 1991 als Richter auf Probe beim Kreisgericht Leipzig Stadt und beim Arbeitsgericht Leipzig. Am 1. November 1993 wurde er zum Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Leipzig ernannt, es folgte von August 1994 bis Januar 1996 eine Abordnung an das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz. Abordnungen an das Sächsische Staatsministerium der Justiz schlossen sich an. Dort wurde Burkhard Houbertz 1997 zum Regierungsdirektor und 1999 zum Ministerialrat ernannt. Drei Jahre später folgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Dresden, zum 1. September 2005 seine Versetzung als Direktor an das Arbeitsgericht Chemnitz. Am 1. April 2023 wurde Burkhard Houbertz zum Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts ernannt. Seit über 25 Jahren ist Burkhard Houbertz nebenamtlich als Prüfer in beiden juristischen Staatsexamen tätig.
Vizepräsident Houbertz widmete sich der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung mit viel Freude, fachlicher Kompetenz und großem Engagement. Zu seinen Aufgaben zählte auch die Ernennung und Betreuung der 780 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Nachfolge im Amt der Vizepräsidentin/ des Vizepräsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts steht noch nicht fest.