Sächsisches Oberbergamt hat den obligatorischen Rahmenbetriebsplan zum Erzbergwerk Pöhla zugelassen

04.11.2024, 10:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Oberbergamt hat als zuständige Behörde den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Vorhaben »Erzbergwerk Pöhla« mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. September 2024 zugelassen.

Vorhabenträgerin ist die Saxony Minerals & Exploration AG (SME AG) mit dem Sitz Schwarze Kiefern 2 in 09633 Halsbrücke.

Gegenstand des Vorhabens ist die Neueröffnung eines Bergwerkes zur Gewinnung der polymetallischen Skarnlagerstätte Pöhla-Globenstein südöstlich des Ortsteiles Pöhla der Stadt Schwarzenberg im Luchsbachtal.

Das Vorhaben umfasst den Lagerstättenaufschluss mittels einer neu aufzufahrenden Rampe, die untertägige bergmännische Gewinnung der Bodenschätze in den Erzlagern 3, 4 und 5, den Transport der gewonnenen Erze nach über Tage, die Errichtung einer übertägigen Aufbereitungsanlage und deren Betrieb sowie die Errichtung und den Betrieb einer Halde mit allen dazu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen am Standort.

Aus der Lagerstätte sollen die Rohstoffe: Wolfram, Zinn, Zink, Flussspat, Kupfer, Indium, Eisen, Silber und Kadmium gewonnen werden. Aus quantitativer und wirtschaftlicher Sicht steht jedoch der Gewinn der Rohstoffe Wolfram und Zinn im Vordergrund. International gehören die Elemente Zinn und Wolfram zu den hinsichtlich der Versorgung der deutschen und europäischen Wirtschaft als besonders kritisch eingeschätzten Rohstoffen. Durch die EU wird Wolfram als strategischer Rohstoff zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen eingestuft.

Das Vorhaben wird deshalb einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der geopolitisch stabilen Verfügbarkeit der genannten Rohstoffe in Deutschland und der Europäischen Union leisten.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses nebst planfestgestellter Antragsunterlagen liegen in den Gemeinden (Stadt Schwarzenberg sowie Gemeinde Breitenbrunn) in der Zeit vom 18. November bis einschließlich 2. Dezember 2024 zur Einsichtnahme aus.


Kontakt

Sächsisches Oberbergamt

Pressesprecher Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer
Telefon: +49 3731 372 9001
Telefax: +49 3731 372 9009
E-Mail: pressestelle@oba.sachsen.de

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