EU-Krisenhilfe Obst- und Weinbau startet
14.11.2024, 13:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Anträge können ab morgen beim Landesumweltamt gestellt werden
Die von den Spätfrösten im April existenziell betroffenen sächsischen Obst- und Weinbaubetriebe können ab Freitag, dem 15. November 2024, die EU-Krisenhilfe Obst- und Weinbau 2024 beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beantragen. Die Anträge für die EU-Krisenhilfen können bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden, zusätzlich zu bereits möglichen Landeshilfen. Die Unterlagen stehen ab morgen im Internet bereit.
Für die Unterstützung der von den Frostschäden betroffenen Betriebe stehen in Deutschland bis zu 46,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufteilung auf die Länder ist abhängig von den eingehenden Anträgen.
Hintergrund:
In der Nacht zum 23. April 2024 verursachten flächendeckende und mehrstündige Spätfröste in den sächsischen Obst- und Weinbaugebieten erhebliche Schäden. Nachtfröste sind in der zweiten Aprilhälfte in Sachsen zwar nicht ungewöhnlich, allerdings mit den gemessenen Minimaltemperaturen klimatologisch in sächsischen Breiten doch besonders. Diese niedrigen Temperaturen hätten auch bei durchschnittlich entwickelter Vegetation zu deutlichen Schäden geführt. Besonders verheerend waren die Fröste jedoch, weil sie auf eine extrem weit fortgeschrittene Vegetation, aufgrund des für das erste Quartal ungewöhnlich milden Temperaturverlaufs, trafen.