Schwerer Unfall in der Sächsischen Schweiz

15.11.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Pirna

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 27-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Pirna – Strafrichter – wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung erhoben.

Der Beschuldigte fuhr am 29.04.2023 gegen 16:00 Uhr mit einem Pkw auf der Staatsstraße 169 aus Richtung Leupoldishain kommend in Richtung Krietz-schwitz. Ihm wird vorgeworfen, zu schnell gefahren und unaufmerksam gewesen zu sein. Infolge dessen soll der Beschuldigte in Höhe des Kilometers 0,61 der Gemarkung Königstein/Sächsische Schweiz mit dem Fahrzeug ins Schleudern und auf die Gegenfahrspur geraten sein. Dort kollidierte der Beschuldigte mit einem anderen Pkw, der ihm nicht mehr ausweichen konnte. Der 19-jährige Beifahrer des Beschuldigten verstarb noch an der Unfallstelle. Die 54-jährige Fahrerin des anderen Pkw wurde durch den Unfall erheblich verletzt und musste stationär behandelt werden.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat angegeben, keine Erinnerungen zum Unfallhergang zu haben.

Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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