Sächsisches Staatsarchiv erhält bedeutende Urkunde zurück

19.11.2024, 15:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dank der Hilfe des Dresdner Kunstauktionshauses Günther kehrt ein historisch wichtiges Dokument aus dem Sächsischen Staatsarchiv an seinen angestammten Ort zurück – nach mehr als einem Jahrhundert

Die Urkunde – ein Mandat Königs Albrechts II. aus dem Jahr 1439 – sollte auf der Herbstauktion des Auktionshauses Günther am 29. September 2024 zur Versteigerung kommen. Von einem Wissenschaftler auf das Angebot aufmerksam gemacht, nahmen Fachleute des Staatsarchivs das Objekt genauer in Augenschein. Schon bald wurde klar: Das Stück ist ein Unikat aus dem Bestand des Hauptstaatsarchivs Dresden.

Anhand verschiedener Merkmale konnten die Archivare die Herkunft eindeutig nachweisen. Weder für den Einlieferer der Urkunde noch das Dresdner Auktionshaus waren diese zu erkennen. Wie die Recherchen ergaben, muss der Verlust bereits vor 1890 eingetreten sein. Daher war er auch nicht in einschlägigen Datenbanken wie etwa der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (https://kulturgutverluste.de) erfasst, in der das Staatsarchiv seine vermissten Archivalien, darunter die in Folge des Zweiten Weltkriegs entfremdeten Archivalien, registriert.

Wieder für die Öffentlichkeit zugänglich

Als Stefan Günther, Geschäftsführer des Auktionshauses, von der Herkunft erfuhr, war für ihn klar: »Natürlich muss das Dokument wieder ins Hauptstaatsarchiv zurück«. Durch seine Vermittlung war der Eigentümer sofort bereit, die Urkunde dem Archiv zurückzugeben. Prof. Dr. Peter Wiegand, Leiter des Hauptstaatsarchivs Dresden, zeigte sich hoch erfreut: »Wir sind sehr dankbar, dass wir ein wichtiges Zeugnis der sächsischen Geschichte wieder öffentlich zugänglich machen können. Eine so vertrauensvolle Zusammenarbeit wie in diesem Fall mit dem Auktionshaus Günther ist keine Selbstverständlichkeit.«

Hintergrundinformationen

Mit der nun wieder aufgetauchten Urkunde vom 20. Februar 1439 befahl der Habsburger Albrecht II. als deutscher und böhmischer König, dass Landvogt und Stände der Oberlausitz einen eigenen Hofrichter bestimmen sollen. Das Dokument besitzt hohen Wert, da es einen frühen Beleg für die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Oberlausitz bietet. Diese gehörte wie die Niederlausitz bis zu ihrem Anfall an Kursachsen (1635) zu den Ländern der böhmischen Krone. Als Königsurkunde ist das Stück mit einem repräsentativen Siegel beglaubigt worden.

Der genaue Zeitpunkt und die Umstände des 1890 festgestellten Verlustes sind nicht bekannt. Es wird vermutet, dass er um 1888 beim Umzug des damaligen Königlichen Hauptstaatsarchivs in das Albertinum eingetreten ist.

Am Freitag, 22. November 2024, 14.00 Uhr, findet in den Räumen des Kunstauktionshauses Günther die Übergabe der Urkunde an das Staatsarchiv statt. Vertreter der Presse sind dazu herzlich eingeladen. Der Termin ist als Fototermin geeignet.

Ort: Dresdner Kunstauktionshaus Günther, Bautzner Landstraße 7, 01324 Dresden. Der Ein-gang befindet sich in der Stechgrundstraße.

Kontakt und Rückfragen: 0351/89219-710, poststelle-d@sta.smi.sachsen.de (Sächsisches Staatsarchiv); 0351/2640995, ddkunstinfo@dresden-kunstauktion.de (Kunstauktionshaus Günther).


Kontakt

Sächsisches Staatsarchiv

Pressesprecherin Direktorin Dr. Andrea Wettmann
Telefon: +49 351 89 219 701
Telefax: +49 351 89 219 709
E-Mail: poststelle@sta.smi.sachsen.de
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