Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November

22.11.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Solidarität mit den Betroffenen: Gebäude des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung orange beleuchtet.

Auch in diesem Jahr beteiligt sich das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am kommenden Montag. Der Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen wird seit 1999 jedes Jahr am 25. November begangen.

Aus diesem Anlass wird das Gebäude des SMJusDEG am Montag, den 25. November, von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr orange angestrahlt. Die farbige Bestrahlung des Gebäudes findet statt im Rahmen der UN-Kampagne »Orange the World«. Mit der Beleuchtung soll die Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema gelenkt und Solidarität mit den Betroffenen ausgedrückt werden.

Dazu Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Häusliche und sexualisierte Gewalt findet tagtäglich statt, vollkommen unabhängig vom Alter, der Herkunft oder des sozialen und gesellschaftlichen Status der Betroffenen. Und die bundes- und sachsenweit stetig steigenden Zahlen sollten uns alle alarmieren. Denn Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist zugleich auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Nur wer keine Angst um Leib und Leben haben muss, nimmt teil an demokratischen Entscheidungsprozessen. In Sachsen haben wir darum den Gewaltschutz ausgebaut und dessen Finanzierung auf mehr als zwölf Millionen Euro jährlich verdreifacht. Wenn wir die von der Istanbul-Konvention vorgegebenen Ziele erfüllen und Frauen und Mädchen effektiv schützen wollen, brauchen wir im Freistaat auch weiterhin eine sichere Finanzierung und einen kontinuierlichen Ausbau unserer Gewaltschutz- und Hilfeangebote. Die neue Regierung trägt die Verantwortung, hier weiterzumachen. Ich habe darum den Ministerpräsidenten gebeten, für eine sichere Finanzierung im kommenden Haushalt zu sorgen. Für eine flächendeckend sichergestellte Versorgung brauchen wir zudem das Gewalthilfegesetz des Bundes. Ich bin deswegen sehr froh, dass sich die Blockadehaltung innerhalb der Bundesregierung gelöst hat und sich der Entwurf eines Gewalthilfegesetzes nun in der Länderanhörung befindet. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass sich die derzeitige Bundesregierung hier bald einigen und dem Bundesrat und Bundestag ein tragfähiges Gesetz zur Abstimmung vorlegen wird.«

Mit dem im Juni beschlossenen neuen sächsischen Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt treibt Sachsen die Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter voran. Damit wird das bereits existierende Angebot für Prävention und Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiter gestärkt, ausgebaut und nachhaltig verbessert. In Kooperation mit dem
Landespräventionsrat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat das SMJusDEG 77 Handlungsziele mit insgesamt 190 Maßnahmen für die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft aber auch Sport, Opferschutz und Strafverfolgung entwickelt.

Zum Schutz und zur besseren Unterstützung für Betroffene wurde Stand Juni 2024 die Zahl der Plätze in den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen auf 166 Familienplätze mit mindestens 332 Betten in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen erhöht. Ein Familienplatz entspricht dabei einem Zimmer mit zwei Betten. Hinzu kommen vier Plätze mit mindestens acht Betten für Opfer von Zwangsprostitution und Menschhandel und elf Plätze mit mindestens 22 Betten für von häuslicher Gewalt betroffene Männer.

Zur verbesserten Hilfe bei sexualisierter Gewalt wurde seit 2021 die Entwicklung einer Strategie zum Ausbau der Beratungsstrukturen für erwachsene Betroffene von sexualisierter Gewalt vorangetrieben:

  • Im Mai 2024 wurde die sachsenweit agierende Fach- und Koordinierungsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Sexualisierte Gewalt - Prävention und Intervention (LAG SGPI) mit Sitz in Dresden eröffnet.
  • 2023 wurde die »Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt« veröffentlicht.
  • Die landesweit tätige Fachberatungsstelle sowie Schutzwohnung für Opfer von Menschenhandel (KOBRAnet) wird jährlich mit 330.000 Euro finanziert, eine zweite Schutzwohnung konnte nach einer Mittelaufstockung im Jahr 2023 eröffnet werden
  • Seit 2022 wird die LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. mit jährlich 140.000 Euro durch das SMJusDEG unterstützt. Diese übernimmt Koordinierungstätigkeiten und fungiert als Schnittstelle zwischen öffentlicher Verwaltung und Einrichtungen des Hilfenetzes
  • 2020 wurde die Landeskoordinierungsstelle eingerichtet, seit 2023 zusätzlich ein eigenes Fachreferat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, das für die Koordinierung, Beobachtung und Bewertung von Maßnahmen zur Verhütung jeglicher Formen von Gewalt zuständig ist.

Derzeit entsteht in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Migrantinnenorganisationen e.V. (DaMigra) ein landesweites Kompetenzzentrum mit intersektionalem Ansatz als Modellprojekt, welches die Bedarfe mehrfachdiskriminierter Menschen ermittelt. Intersektionalität beschreibt hierbei die Berücksichtigung von Überschneidungen verschiedener Diskriminierungsformen, wie beispielsweise Geschlecht, Herkunft, soziale Stellung oder andere gesellschaftliche Merkmale. Das Projekt startete am 1. September 2024 mit dem Ziel, in den Jahren 2024 bis 2026 Bedarfe zu ermitteln und eine Strategie zu entwickeln, wie die bestehende Gewaltschutz-Infrastruktur gemäß der Istanbul-Konvention noch besser für Betroffene mit intersektionalem Risikoprofil zugänglich gemacht werden kann.

Aufgabe der Fachstelle ist primär, die fachliche Begleitung der Erweiterung der bestehenden Gewaltschutz-Infrastruktur um eine intersektionale Perspektive, die Begleitung aller relevanten Akteurinnen und Akteure über ein starkes Netzwerk, die Etablierung zuverlässiger Kommunikationswege und die Strukturierung des gesamten Entwicklungsprozesses.

Die Fachstelle soll fundiertes, praxisnahes Wissen zu den spezifischen Bedarfen von gewaltbetroffenen Personen mit intersektionalem Risikoprofil bündeln und dieses Wissen an die Einrichtungen des Unterstützungssystems bei häuslicher, geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt proaktiv herantragen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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