3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
02.12.2024, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Köpping: »Dankbarkeit für das Erreichte, aber vieles liegt noch vor uns, was wir nur gemeinsam umsetzen können«
2024 jähren sich zwei Meilensteine in der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen: vor dreißig Jahren wurde das Grundgesetz in Artikel 3 um ein Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen ergänzt: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« Vor 15 Jahren, 2009, hat die Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Umsetzung aller Menschen- und Grundrechte von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen bekannt.
Um diese Ziele zu erreichen, hat die Sächsische Staatsregierung erstmals 2017 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Dieser wurde 2023 evaluiert und fortgeschrieben. Mit dem aktuellen Aktionsplan wurden 131 neue Maßnahmen gemeinsam mit vielen Akteurinnen und Akteuren erarbeitet und durch das Kabinett beschlossen.
Sozialministerin Petra Köpping: »Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt in unserer Gesellschaft leben können, ohne dass sie dabei Diskriminierung in ihrem Alltag erleben müssen. Der Aktionsplan ist ein wichtiges Handwerkszeug, um unserem Ziel, die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Schritt für Schritt, näher kommen zu können. Ich bin dankbar für das Erreichte, aber weiß sehr wohl, dass auch noch viel vor uns als Gesellschaft liegt, um Inklusion weiter gemeinsam voranzubringen«.
Der Freistaat und seine Einrichtungen allein können diese Ziele nicht ohne die vielen anderen Akteurinnen und Akteure erreichen. Insbesondere auch, damit neue Ideen und positive Veränderungen auch dort ankommen, wo die Menschen leben. Hier setzt das Projekt »Inklusion vor Ort« an, welches das Sozialministerium gemeinsam mit der Aktion Mensch durchführt.
»Ich freue mich, dass zum Jahresende dieses tolle Projekt in fünf Kommunen - Auerbach/Vogtland, Chemnitz, Dresden, Leisnig und Torgau - starten wird. Diese Kommunen stellen sich der Aufgabe, in einem fünfjährigen Verfahren zusammen mit einem Tandempartner einen für alle Menschen inklusiven Sozialraum zu entwickeln und umzusetzen«, gibt die Sozialministerin einen Ausblick.
Hintergrundinformationen zum Projekt »Inklusion vor Ort« und zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen:
In enger Zusammenarbeit fördern die Aktion Mensch und der Freistaat Sachsen jeweils zwei Netzwerkpartner aus den Bereichen Kommunalverwaltung und freier gemeinnütziger Träger in bis zu fünf sächsischen Sozialräumen. Diese Partner werden gemeinsam daran arbeiten, umfassende inklusive Netzwerke aufzubauen, die den gesamten Sozialraum einbeziehen. Jeder geförderte Sozialraum erhält im Zeitraum von fünf Jahren bis zu 1 Million Euro an Fördermitteln, hälftig aufgeteilt auf den freigemeinnützigen Träger und die Kommunalverwaltung. Durch die Schaffung von inklusiven und barrierefreien Sozialräumen soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden.
Mit dem 1993 ins Leben gerufenen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen wollen die Vereinten Nationen auf die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen und auf eine gleichberechtigte Teilhabe in den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen hinwirken.