Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Bautzen vom 02.12.2024

03.12.2024, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verfahren gegen Transportation Germany GmbH

Im Oktober und November 2024 wurden durch den Deutschen Gewerkschaftsbund beim Arbeitsgericht Bautzen 816 Klagen gegen die ALSTOM Transportation Germany GmbH eingereicht. Davon betreffen 333 Klagen das Werk in Görlitz und die übrigen Klagen das Werk in Bautzen. In diesen Verfahren machen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zahlung einer zusätzlichen Urlaubsvergütung für das Kalenderjahr 2024 geltend.

Nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen vom 21. Dezember 2018 (nachfolgend: EMTV) haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes. Ursprünglich hatte die IG Metall mit dem Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. (VME), dem Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.V. (VSME) und dem Verband der Metall- und Elektrounternehmen Hessen e.V. für die ALSTOM-Betriebe in Deutschland im Juli 2023 einen rückwirkend ab dem 01.04.2023 geltenden »Zukunftstarifvertrag« (nachfolgend: Z-TV) vereinbart, der zur Verhinderung eines massiven Personalabbaus an den deutschen ALSTOM-Standorten die Aussetzung der Zahlung der zusätzlichen Urlaubsvergütung vorsah, solange in den Betrieben nicht eine bestimmte Produktivitätssteigerung erreicht würde. Diesen Z-TV hat die IG Metall fristlos gekündigt. Die Arbeitgeberverbände haben vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. eine sogenannte Verbandsklage gemäß § 9 Tarifvertragsgesetz erhoben, mit dem Antrag festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist.

Die hohe Anzahl der in kurzer Zeit eingereichten Klagen führt beim Arbeitsgericht Bautzen
zu einem ungewöhnlich hohen Arbeitsanfall. Dies kann möglicherweise zur Verzögerung
auch in anderen Verfahren führen.

Beim Arbeitsgericht Bautzen arbeiten derzeit vier Richterinnen und Richter, welche
teilweise für andere Aufgaben an andere Gerichte abgeordnet oder freigestellt sind, sowie
neun weitere Mitarbeiterinnen. Bis zum 30.11.2024 sind beim Arbeitsgericht Bautzen
insgesamt 2.218 Klagen und Anträge im Jahr 2024 eingegangen. Das ist gegenüber dem
gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Steigerung um 50 %.

Schmidt
Direktorin des Arbeitsgerichts


Kontakt

Sächsisches Landesarbeitsgericht

Pressesprecherin Dr. Peggy Atanassov
Telefon: +49 371 453 72 34
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