Masterplan zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle - Sonderfinanzierung ausgereicht
15.12.2024, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Freistaat Sachsen hält Wort und fördert verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung der Kommunen im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle mit einer einmaligen Sonderfinanzierung aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 in Höhe von 24 Millionen Euro. Das sächsische Verkehrsministerium hat dazu im vergangenen Jahr federführend einen Masterplan mit insgesamt 30 Maßnahmen aufgestellt. Mit den Mitteln aus der Sonderfinanzierung wurden 28 Maßnahmen bedacht. Für zwei Radverkehrsmaßnahmen ist der Fördersatz über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben (FRL KStB) höher. Daher wurde in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen vereinbart, dass diese prioritär über die FRL KStB aus dem Doppelhaushalt 2025/26 gefördert werden*.
Dazu sagt Verkehrsminister Martin Dulig: »Leipzig/Halle ist der viertgrößte Frachtflughafen Europas und beflügelt den Wirtschaftsstandort Sachsen. Die weitere positive Entwicklung am und rund um den Flughafen Leipzig/Halle ist daher von großem Interesse für den Freistaat. Dabei haben wir auch die Bevölkerung vor Ort im Blick, für die der Flughafen auch eine Belastung darstellt. Mit den Maßnahmen aus dem Masterplan verbessern wir die Lebensqualität der Menschen direkt vor ihrer Haustür.«
Im Masterplan wurden sowohl bekannte Projekte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens untersucht als auch weitere notwendige Projekte identifiziert, die in Verbindung mit der Entwicklung des Flughafens Leipzig/Halle stehen. Es erfolgte eine Bewertung anhand der fachlichen Kriterien Flughafenbezug, Umweltverträglichkeit, Verkehrswirksamkeit, Verkehrssicherheit, zeitliche Realisierbarkeit und Kosten. Anschließend wurden die Projekte priorisiert und eine Rangfolge gebildet.
Übersicht der Maßnahmen und Fördersumme:
- Gehweg an der Bundesstraße 87 / 612.000 Euro
- Radweg II - Bötzen über Gostemitz, Gotha nach Groitzsch / Förderung über FRL KStB
- Sanierung Waldstraße inkl. Gehweg / 131.750 Euro
- Sanierung August-Bebel-Ring inkl. Parkflächen, OT Pröttitz / 110.500 Euro
- Herstellung Stichstraße, OT Zschölkau Am Lober / 110.500 Euro
- Gehwegbau Mocherwitzerstraße, OT Beuden / 63.750 Euro
- Neubau Radwegverbindung zwischen Rackwitz und Zschölkau / 360.000 Euro
- Machbarkeitsuntersuchung für eine verkehrliche Anbindung Gewerbegebiet Rackwitz und Ortslage Rackwitz in Richtung Norden an die Bundesstraße 184 / 680.000 Euro
- Instandsetzung Leipziger Straße mit lärmminderndem Asphalt / 270.000 Euro
- Radweg entlang der Westumfahrung Flughafen Leipzig/Halle (Staatsstraße 8a) / 720.000 Euro
- Befestigung des Bahnseitenwegs vom S-Bahnhaltepunkt Schkeuditz-West zum Gewerbegebiet Airportpark Leipzig/Halle / 450.000 Euro
- Optimierung der Radwegführung von Staatsstraße 1 und Querung am Besucherhügel im Bereich Glesien / 418.500 Euro
- Altscherbitzer Straße / 3.250.000 Euro
- Stämmerweg / 3.250.000 Euro
- Poststraße von Porschestraße bis Staatsstraße 1 / 225.000 Euro
- Staatsstraße 8 Radefelder Allee (Bundesstraße 6 bis Poststraße) / 3.250.000 Euro
- Knotenpunkt B 6 / Hans-Grade-Straße/ KV-Terminal / 3.250.000 Euro
- Neubau Radweg zwischen Taucha und Liemehna / 800.000 Euro
- Sanierung Radweg Taucha – Plösitz / 252.000 Euro
- Erneuerung Rad-/ Gehweg Wurzner Straße (SB, Markierung, GE) / 93.500 Euro
- Neubau Radweg Dewitz / 640.000 Euro
- Neubau Radweg Plösitz – Panitzsch / 1.074.000 Euro
- Beleuchtung Geh-/ Radweg Seegeritz-Taucha / 36.000 Euro
- Ausbau KP Merkwitz Seegeritzer Straße / Alte Salzstraße / 360.000 Euro
- Ersatzneubau Brücke Taucha - Plösitz / 1.200.000 Euro
- Wegebau: Merkwitz alte Salzstraße / 640.000 Euro
- Wegebau: Merkwitz Schulgasse / 520.000 Euro
- Ausbau Hauptstraße zw. Seegeritz und Merkwitz / 552.500 Euro
- Radweg Wiedemar – Zwochau / Förderung über FRL KStB
- Sanierung Leipziger Straße in Zwochau / 680.000 Euro
Für die Umsetzung der Vorhaben sind die jeweiligen Fördermittelempfänger zuständig.
*Über den Doppelhaushalt 2025/26 entscheidet der Sächsische Landtag im kommenden Jahr.