Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs

13.12.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 32-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Dem Beschuldigten liegt u. a. Betrug in 204 Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Juni 2023 und Juni 2024 auf verschiedenen Onlineplattformen Waren (u. a. Spielkonsolen, Computerspiele, Karten für Konzerte und Fußballspiele, Radios, Spielzeug, Bücher und Schuhe) – unter Erstellung einer eigenen Verkaufsanzeige oder als Reaktion auf eine Suchanzeige – zum Verkauf angeboten zu haben, obwohl er weder bereit noch in der Lage war, die angebotenen Gegenstände zu liefern. Dabei soll der Beschuldigte zumeist unter Alias-Namen gehandelt haben. Die getäuschten Kunden überwiesen den Kaufpreis in Höhe von fünf bis 270 Euro auf zehn vom Beschuldigten genutzte Konten und erhielten die gekauften Waren in der Folge nicht.

Den getäuschten Kunden entstand ein Schaden von über 12.500 Euro. Der Beschuldigte soll gehandelt haben, um seinen Lebensunterhalt und seinen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren.

Bereits im Februar 2024 wurden in dem Verfahren Durchsuchungsmaßnahmen beim Beschuldigten realisiert und dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt. Gleichwohl soll der Beschuldigte in der Folge weitere vergleichbare Taten begangen habe. Daraufhin wurde gegen den Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden vom Amtsgericht Dresden ein Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte wurde am 28.08.2024 aufgrund dieses Haftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er stand zu den Tatzeiten unter Bewährung und Führungsaufsicht. Zu den Tatvorwürfen hat der Beschuldigte bislang keine Angaben gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den Beschuldigten die Einziehung von Wertersatz in Höhe der entstandenen Schäden und die Einziehung seines Smartphones als Tatmittel beantragt.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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