»Wir müssen für mehr Schutz und Sicherheit sorgen«

17.12.2024, 08:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Alle Jahre wieder – Weihnachten ist eine Hochzeit für häusliche Gewalt. Bereits in der Vorweihnachtszeit droht eine Zunahme gewalttätiger Übergriffe. Die Gründe dafür sind häufig hohe Ansprüche an das Fest, viel gemeinsame Zeit auf engem Raum, kaum Möglichkeiten zum Durchatmen.

Abhilfe kann hier ein rechtlich festgeschriebener Anspruch auf Schutz und Hilfe schaffen, sagt Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Mit einem bundesweit geltenden Gewalthilfegesetz hätten alle Menschen flächendeckend in ganz Deutschland einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Dieses Gesetz kann Leben retten.«

Gleichzeitig würde es dafür sorgen, dass das Gewalthilfesystem in allen Bundesländern gleichermaßen ausgebaut werde. »Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Seit Jahren steigt die Zahl der Übergriffe. Die Situation ist verheerend. Häusliche und sexualisierte Gewalt findet tagtäglich statt unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem und gesellschaftlichem Status der Betroffenen. Wir müssen deswegen für mehr Schutz und Sicherheit sorgen«, sagt die Gleichstellungsministerin. »Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist zugleich auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Wer Angst um Leib und Leben haben muss, zieht sich zurück und nimmt nicht teil an demokratischen Entscheidungsprozessen. Tatsächliche Gleichberechtigung findet erst dann statt, wenn wir die häusliche und sexualisierte Gewalt in den Griff bekommen.«

Der Freistaat Sachsen hat den Gewaltschutz in den vergangenen fünf Jahren ausgebaut und dessen Finanzierung auf mehr als zwölf Millionen Euro jährlich verdreifacht. »Wenn wir die von der Istanbul-Konvention vorgegebenen Ziele erfüllen und Frauen und Mädchen effektiv schützen wollen, brauchen wir im Freistaat auch weiterhin eine sichere Finanzierung und einen kontinuierlichen Ausbau unserer Gewaltschutz- und Hilfeangebote. Die neue Regierung trägt die Verantwortung, hier weiterzumachen.«

Mit dem im Juni beschlossenen neuen sächsischen Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt treibt Sachsen die Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter voran. Damit wird das bereits existierende Angebot für Prävention und Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiter gestärkt, ausgebaut und nachhaltig verbessert.

In Kooperation mit dem Landespräventionsrat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat das SMJusDEG 77 Handlungsziele mit insgesamt 190 Maßnahmen für die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft aber auch Sport, Opferschutz und Strafverfolgung entwickelt.

Zum Schutz und zur besseren Unterstützung für Betroffene wurde Stand Juni 2024 die Zahl der Plätze in den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen auf 166 Familienplätze mit mindestens 332 Betten in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen erhöht. Ein Familienplatz entspricht dabei einem Zimmer mit zwei Betten. Hinzu kommen vier Plätze mit mindestens acht Betten für Opfer von Zwangsprostitution und Menschhandel und elf Plätze mit mindestens 22 Betten für von häuslicher Gewalt betroffene Männer.

Betroffenen von häuslicher Gewalt, stehen rund um die Uhr kostenfrei und anonym Ansprechpersonen unter: www.hilfetelefon.de oder 116 016 zur Verfügung. Die Nummer des Hilfetelefons funktioniert auch ohne Mobilfunkguthaben.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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