Für mehr als 72.000 sächsische Haushalte erhöht sich das Wohngeld
14.01.2025, 14:33 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Ab Februar gibt es das Mehr auf dem Konto
Zum 1. Januar 2025 ist eine erneute Erhöhung des Wohngeldes in Kraft getreten. Knapp 74.000 sächsische Haushalte erhalten dieser Tage ihre neuen Wohngeldbescheide. Für 72.400 von ihnen erhöht sich der Zuschuss zu den Wohnkosten um durchschnittlich 9 %. Bei weiteren 1.300 Haushalten bleibt es bei dem bislang bewilligten Wohngeld.
Sachsens Bauministerin Regina Kraushaar: »Es gibt wohl kaum jemanden, der die staatliche Leistung Wohngeld nicht kennen würde. So manches knappe Einkommen – z.B. bei Rentnern, Studierenden oder Familien – wird mit dem Wohngeld wirksam entlastet. Und unsere Wohngeldstellen haben zusammen mit dem IT-Dienstleister KISA dafür gesorgt, dass die Nachzahlung für Januar 2025 schnellstmöglich, nämlich zusammen mit dem Wohngeld für Februar ausgezahlt wird.«
Bereits 98 Prozent der bis zum Jahresende 2024 erlassenen Wohngeldbescheide, die auch für das Jahr 2025 einen Bewilligungszeitraum festgelegt haben, wurden automatisiert auf die neuen Regelungen umgestellt. Lediglich 1.200 Bescheide müssen noch manuell angepasst werden.
Hintergrund:
Die Dynamisierung des Wohngeldes ist im Wohngeldgesetz festgelegt und wird dort als Fortschreibung bezeichnet. Nach dieser waren zum 1. Januar 2025 die Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie die Parameterwerte der Wohngeldformel fortzuschreiben, damit die Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.
Die Werte in der Wohngeldformel sowie die maximalen Beträge für Miete und Belastung wurden entsprechend den Änderungen der relevanten Preisindizes angepasst. Dafür wurde vor allem der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes verwendet, insbesondere der Teilindex für Nettokaltmiete und Nebenkosten.
Nach der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurde das Wohngeld nun bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erhöht. Bei Haushalten, die durch diese Anpassung kein höheres Wohngeld erhalten, liegt das daran, dass auch der Mindestwert für das Einkommen, der bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt wird, erhöht wurde. Das bedeutet, seit 1. Januar 2025 wird ein höheres Mindesteinkommen für die Berechnung des Wohngeldanspruchs zugrunde gelegt. Normalerweise würde dies zu einem geringeren Wohngeldanspruch führen. Um dies zu vermeiden, sieht das Wohngeldrecht bei Durchführung der Dynamisierung ein Verschlechterungsverbot vor. Dadurch bleibt der bisher bewilligte Wohngeldbetrag für diese Haushalte erhalten.
Das Wohngeld dient dazu, Haushalte mit geringeren Einkommen bei den Wohnkosten zu entlasten. Es wird zur Hälfte aus dem sächsischen Landeshaushalt kofinanziert.
Weitere Informationen:
Das Wohngeldgesetz sieht bereits seit einigen Jahren vor, dass der gewährte Zuschuss zu den Wohnkosten aller zwei Jahre fortgeschrieben (dynamisiert) wird.