Maul- und Klauenseuche: Sozialministerin und Landwirtschaftsminister treffen Branchenvertreter
24.01.2025, 14:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Intensives Gespräch über Seuchenbekämpfung, Stallhygiene, Absatz und Marktpreise
Sozialministerin Petra Köpping und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch haben mit Branchenvertretern der Vieh- und Milchwirtschaft die aktuelle Lage bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe diskutiert. Das Gespräch erfolgte auf Initiative der beiden Staatsministerien. Eingeladen waren neben Vertretern der Molkereien und des Schlachthofes auch berufsständische Vertretungen, sächsische Tierzuchtverbände und Erzeugergemeinschaften. Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin und der für Vermarktung zuständige Landwirtschaftsminister informierten über das aktuelle Seuchengeschehen in Brandenburg, die in Sachsen ergriffenen Maßnahmen und die veterinärrechtlichen Beschränkungen. Sie diskutierten mit den Branchenvertretern bestehende und drohende Auswirkungen einer Ausbreitung der Tierseuche auf Haltung sowie Absatz von Tieren, Fleisch, Fleischprodukten, Milch und anderen tierischen Erzeugnissen. Ebenfalls zur Sprache kamen Maßnahmen zur Prävention. Die strenge Einhaltung von Biosicherheitsstandards ist die wichtigste Maßnahme zum Selbstschutz der Betriebe vor einem Eintrag des Virus.
Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Landwirtschaftsminister von Breitenbuch und ich nehmen die Sorgen der Tierhalter sehr ernst. Deshalb wollten wir uns schnell nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland treffen. Auch wenn wir in Sachsen keinen Ausbruch dieser Tierseuche haben, sind alle Veterinärämter, die Landesuntersuchungsanstalt, Verbände und Tierärztekammer informiert. Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum ist im Einsatz. Im Infektionszeitraum aus Brandenburg nach Sachsen verbrachte Klauentiere wurden identifiziert und untersucht. Überregionale Veranstaltungen mit Klauentieren bleiben vorerst verboten. Ich habe die Landwirte aufgefordert, verstärkt auf das Vorliegen von Symptomen der MKS zu achten sowie die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Es ist gerade im gegenwärtigen Moment wichtig, dass die Tierhalter ihre Bestände durch hohe Biosicherheitsstandards schützen und bei verdächtigen Krankheitserscheinungen unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen. Die Veterinärämter werden in Zusammenarbeit mit der Landesuntersuchungsanstalt solche Fälle unverzüglich abklären.«
Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch betont: »Für die Verbraucher besteht keinerlei Gefahr beim Verzehr von Milchprodukten oder Fleisch. Beunruhigend ist jedoch der ins Stocken geratene Export in Drittstaaten. Die deutsche Milch- und Fleischwirtschaft ist exportorientiert aufgestellt. Bis sich die Warenströme wieder eingependelt haben, können Preisverwerfungen nicht ausgeschlossen werden. Deshalb beobachten wir die Marktpreise sowie die weitere Entwicklung sehr genau und werden uns als Freistaat dafür einsetzen, im Falle von absehbaren wirtschaftlichen Schäden Hilfen aus der EU-Krisenreserve zu beantragen.«
Hintergrund:
Am 10. Januar 2025 wurde in Deutschland erstmals seit über 30 Jahren bei einem Wasserbüffelbestand in Brandenburg nahe Berlin die Maul- und Klauenseuche festgestellt. Es wurden sofort Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Alle empfänglichen Tiere in einem Umkreis von einem Kilometer wurden getötet. Obwohl die Maul- und Klauenseuche in Europa in den 60iger bis 80iger Jahren des 20. Jahrhunderts getilgt wurde, gehört sie wegen ihrer potentiell katastrophalen Auswirkungen auch heute noch zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Der letzte Fall in Deutschland trat im Jahr 1988 auf.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an ihr erkranken. International gelten für Verhütung und Bekämpfung sehr strenge Regeln. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Der Tiergesundheitsstatus »frei von MKS« wurde für Deutschland aufgehoben. Dadurch sind keine Verbringungen von Klauentieren in Drittländer mehr möglich. Die unteren Behörden werden zudem aufgefordert, bis auf weiteres Veranstaltungen und Auktionen mit empfänglichen Tierarten zu untersagen, bis sich weitere Erkenntnisse zur epidemiologischen Situation in Deutschland ergeben. Die MKS ist anzeigepflichtig, d.h. jedermann ist verpflichtet, einen Verdacht sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Es handelt sich um eine reine Tierseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Unter den in Deutschland üblichen hygienischen Bedingungen besteht für den Verbraucher von Milch, Milchprodukten und Fleisch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr.