»Schritt für Schritt«: Förderprogramm unterstützt Langzeitarbeitslose auf ihrem Weg zurück in den Beruf

02.02.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Mit Mut und Zuversicht Chancen für die Rückkehr ins Arbeitsleben erhöhen«

Neue Maßstäbe in der arbeitsmarktbezogenen Unterstützung: das Förderprogramm »Schritt für Schritt« soll die Beschäftigungsperspektiven von Menschen, die besonders weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind, nachhaltig verbessern. Insbesondere langzeitarbeitslose Frauen und Männer profitieren von der intensiven, individuellen Begleitung, die darauf abzielt, beschäftigungsbezogene Hemmnisse, wie fehlende Tagesstruktur oder soziale Kompetenzen, zu überwinden, neues Selbstvertrauen aufzubauen sowie die Eigenmotivation zu stärken. Noch bis zum 15. April können Träger einen Antrag auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.

Sozialministerin Petra Köpping hebt die Bedeutung des Programms hervor: »Langzeitarbeitslose Menschen benötigen unsere besondere Unterstützung. Mit dem Programm »Schritt für Schritt« möchten wir die Chancen dieser Menschen erhöhen. Wir helfen dabei, die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern und so ihre künftigen Chancen auf einen Arbeitsplatz zu steigern. Die Teilnehmenden werden wieder stärker sozial integriert. Durch niedrigschwellige Unterstützungsangebote und praktische Tätigkeiten entdecken sie ihre Stärken und neue Interessen. Es ist wichtig, dass Teilnehmende Mut und Zuversicht gewinnen und somit Schritt für Schritt den Weg aus der Arbeitslosigkeit finden.«

Das Programm, das sich als Teil der arbeitsmarktpolitischen Förderlandschaft etabliert hat, wird in der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2021 bis 2027 über die ESF Plus-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umgesetzt. Die Zuwendungsempfänger werden vorbehaltlich eines vom Gesetzgeber beschlossenen Haushalts und der damit verfügbaren Haushaltsmittel ausgewählt. Bei Bedarf können in der Region Chemnitz und Dresden grundsätzlich zwei, in der Region Leipzig ein Vorhaben je Landkreis oder kreisfreier Stadt gefördert werden. Eine Förderung von bis zu 100 Prozent ist möglich.

Der Förderbaustein »Schritt für Schritt«, der nähere Informationen zur Förderung gibt und weitere Informationen zur Förderung sind auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – unter folgendem Link abrufbar: https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-des-sms-f%C3%B6rderung-von-besch%C3%A4ftigungschancen-besch%C3%A4ftigung-und-sozialer-integration-schritt-f%C3%BCr-schritt


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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