Schneller durchs Internet: Sachsen fördert Breitbandausbau im Landkreis Zwickau
03.02.2025, 09:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Digitalminister Dirk Panter hat heute zwei Fördermittelbescheide für den Ausbau des Breitbandnetzes an Carsten Michaelis, Landrat des Landkreises Zwickau, übergeben. Die Kosten für den Ausbau betragen knapp 30 Millionen Euro. Einen Anteil von knapp 12 Millionen Euro fördert der Freistaat Sachsen.
Digitalminister Dirk Panter: »Wir helfen dem Landkreis Zwickau fit für die Zukunft zu werden. Denn schnelles Internet ist nicht nur für Bürgerinnen und Bürger sowie für Schulen, sondern auch für die Unternehmen unabdingbar. Von der Verfügbarkeit über Breitbandanschlüsse hängen unmittelbar Arbeitsplätze ab. Nur wenn wir den Ausbau weiterhin konsequent vorantreiben, können wir auch von den Möglichkeiten profitieren. Damit unsere Städte und Kommunen attraktive Wohnorte und unsere Unternehmen wettbewerbsfähig und innovativ bleiben.«
Landrat Carsten Michaelis: »Ich freue mich über den Besuch von Digitalminister Dirk Panter und danke dem Freistaat Sachsen, dass er an seiner Zusage zur Kofinanzierung festhält und damit den nahtlosen Übergang vom Projekt ‚Weiße Flecken‘ zum Projekt ‚Graue Flecken‘ ermöglicht. Nur so können wir sicherstellen, dass der Breitbandausbau in unserem Landkreis konsequent voranschreitet und auch die bislang unterversorgten Gebiete vom schnellen Internet profitieren. Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist heute unverzichtbar – für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für die Zukunftsfähigkeit unserer Region.«
Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Landkreise, Städte und ihre Ortsteile sowie Gemeinden dürfen demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.