Medizinstudium außerhalb des Numerus Clausus: Sachsen sucht die Landärztinnen und Landärzte von morgen – noch bis 28. Februar 2025 bewerben

05.02.2025, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Noch bis zum 28. Februar 2025 können sich Interessierte für ein Studium der Humanmedizin über die Sächsische Landarztquote bewerben. Es stehen 40 Studienplätze zur Verfügung. Als Studienorte kommen Leipzig, Dresden und Chemnitz in Betracht.

Die Bewerbung ist auf dem folgenden Link der Amt24-Plattform einzureichen: https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6003315

Mit der Landarztquote ermöglicht der Freistaat Sachsen den Zugang zum Medizinstudium außerhalb des Numerus Clausus. Die Studienplätze werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die ein großes Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit haben und sich für die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum engagieren möchten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in einer ländlichen bzw. unterversorgten Region in Sachsen tätig zu sein.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: "Mit der Landarztquote bieten wir motivierten jungen Menschen die Chance, ihr Medizinstudium in Sachsen zu absolvieren und gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen Sachsens zu leisten. Wir brauchen im Freistaat Sachsen dringend mehr Nachwuchs für ausscheidende Haus- und Fachärzte. Ärztin oder Arzt zu sein, ist für viele Menschen ein Traumberuf. Die Arbeit am und mit Menschen ist erfüllend, aber auch sehr verantwortungsvoll. Ihr Engagement ist unsere Zukunft!«

Hintergrund:

Zum 15. Januar 2025 startete nun bereits zum vierten Mal der Bewerbungszeitraum um einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Vorabquote des Landarztgesetzes.

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung)

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur Sächsischen Landarztquote finden Sie auf der Website der Landesdirektion Sachsen: www.lds.sachsen.de/landaerzte.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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