Sozialministerium unterstützt benachteiligte junge Menschen beim Start ins Berufsleben

07.02.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Jugendberufshilfen sind besondere Chance für junge Menschen!«

Der Übergang von der Schule in den Beruf verläuft nicht immer linear und reibungslos. Einige junge Menschen bedürfen mehrerer Anläufe und Umwege sowie Unterstützung, bevor der Übergang in eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit gelingt. Fehlende Schul-oder Bildungsabschlüsse sowie schwierige Lebensbedingungen, wie z.B. eine Krankheit oder Schulden, erschweren den Start ins Berufsleben zusätzlich. Für diese jungen Menschen, die bei ihrer beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung einer Unterstützung bedürfen, sind die ESF-geförderten Jugendberufshilfevorhaben eine (neue) Perspektive.

Das Sozialministerium fördert in der aktuellen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027erneut Vorhaben der »Jugendberufshilfen« über die ESF Plus-Richtlinie. Junge Menschen erhalten so die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, Alltagsstrukturen zu schaffen und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Ab sofort können anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ihren Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bis zum 15. April einreichen. Die Bewilligung der Vorhaben steht unter dem Vorbehalt eines vom Gesetzgeber beschlossenen Haushalts und der damit verfügbaren Haushaltsmittel. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent.

Sozialministerin Köpping: »Mit der Förderung der Jugendberufshilfevorhaben möchten wir die Integrationschancen sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter junger Menschen effektiv verbessern. Gute gleichberechtigte Entwicklungschancen und ein guter Start ins Berufsleben für junge Menschen in Sachsen sind mir wichtig. Denn damit fördern wir auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.«

Das Sozialministerium eröffnet mit den aus EU-, Landes- und kommunalen Mitteln geförderten Jugendberufshilfevorhaben eine Chance für junge Menschen bis 27 Jahre. Die sozialpädagogisch begleiteten Qualifizierungs-und Beschäftigungsvorhaben vermitteln über praktische Tätigkeiten neue Lernzugänge.

Der Förderbaustein Jugendberufshilfen, der nähere Informationen zur Förderung enthält, ist ab sofort auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank abrufbar unter: https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-des-sms-qualifizierungs-und-besch%C3%A4ftigungsvorhaben-f%C3%BCr-benachteiligte-junge-menschen-jugendberufshilfe

Weitere Informationen zu Jugendberufshilfevorhaben finden Sie auf der Internetseite: https://www.familie.sachsen.de/jugendberufshilfe-und-produktionsschule-5184.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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