Anmeldungen für die weiterführenden Schulen beginnen nach den Winterferien
10.02.2025, 08:07 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Hinweise der Schulen beachten
Mit dem Erhalt der Bildungsempfehlung am 14.02.2025 steht für die etwa 34.200 sächsischen Viertklässlerinnen und Viertklässler eine wichtige Entscheidung an: Wie setzen sie ihre Schullaufbahn nach dem Ende der Grundschule fort?
Dazu Dr. Thomas Trousil, Vizepräsident des Landesamtes für Schule und Bildung: »Für unsere Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen und ihre Eltern ist der Erhalt der Bildungsempfehlung natürlich ein Meilenstein in der Schullaufbahn. Die Entscheidung, eine Oberschule oder ein Gymnasium zu finden, das den individuellen Interessen und Stärken entspricht, ist ein bedeutsamer Prozess. Ich drücke allen sächsischen Viertklässlerinnen und Viertklässlern die Daumen.«
Mit der Bildungsempfehlung melden Eltern ihr Kind bis zum 07. März 2025 an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Sie sollten darauf vorbereitet sein, dass gerade in den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig nicht jeder Wunsch nach Aufnahme erfüllt werden kann. Es gibt Oberschulen und Gymnasien, die erfahrungsgemäß einen erheblichen Zulauf erleben. Das Landesamt für Schule und Bildung empfiehlt daher den Familien, sich auch aktiv mit möglichen Zweit- und Drittwunschschulen zu beschäftigen und diese zur Anmeldung anzugeben.
Die Eltern werden zudem gebeten, die Informationen (z.B. Internetseite) der einzelnen Schulen zu beachten. Dort finden sie alle relevanten Informationen zu den Anmeldeterminen, die von den Schulen eigenverantwortlich organisiert werden.
Hintergrundinformationen
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Halbjahresinformation der Klassenstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 und besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note »ausreichend« oder schlechter benotet wurde.
Die Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 07.03.2025 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl. Hier ist die Teilnahme an einer schriftlichen Leistungserhebung sowie einem Beratungsgespräch verpflichtend. Die Termine werden den Eltern bei der Anmeldung genannt.