Sächsischer Volkshochschulverband, Sozialverband VdK, Lebenshilfe und LAG Selbsthilfe schließen Zielvereinbarung für inklusive Bildung ab
13.02.2025, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (13. Februar 2025) – Der Sächsische Volkshochschulverband e. V. (SVV) hat heute (13. Februar 2025) mit dem Sozialverband VdK Sachsen e. V., dem Landesverband Lebenshilfe Sachsen e. V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. eine Zielvereinbarung zur Umsetzung von Inklusion abgeschlossen.
Ziel der Vereinbarung ist es, dass möglichst alle 15 Volkshochschulen in Sachsen beitreten und ihre Einrichtungen sowie Angebote in Bezug auf Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln und barrierefrei gestalten. Der SVV und die Vertragspartner Sozialverband VdK Sachsen e. V., Landesverband Lebenshilfe Sachsen e. V. und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. werden die Volkshochschulen dabei unterstützen, begleiten und beraten. Die Zielvereinbarung tritt im März 2025 in Kraft.
Ministerpräsident Michael Kretschmer, in seiner Funktion als Präsident des Sächsischen Volkshochschulverbands e. V., betont:
»Mit dieser Zielvereinbarung werden die sächsischen Volkshochschulen ihre Einrichtungen und Angebote noch inklusiver gestalten. Die Expertise der drei Sozialverbände wird dabei sehr hilfreich sein. Wir wollen miteinander reden, nicht übereinander und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Vielen Dank auch an Michael Welsch, den sächsischen Landesinklusionsbeauftragten, für den Impuls zu dieser Zielvereinbarung und die Unterstützung in diesem Prozess.«
Dr. Ralph Egler, Vorsitzender Vorstand Sächsischer Volkshochschulverband e. V., erklärt: »Bildung für ALLE – dafür stehen die Volkshochschulen in Sachsen. Wir wollen mit unserem vielseitigen Angebot eine ganzheitliche und lebensbegleitende Bildung für Menschen mit unterschiedlichen sozialen oder kulturellen Hintergründen und unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen ermöglichen. Dies gelingt leider noch nicht immer. Der Sächsische Volkshochschulverband unterstützt seine 15 Volkshochschulen tatkräftig dabei und mit Hilfe der drei Partner dieser Zielvereinbarung werden wir unserem Ziel, barrierefreies Lernen für Alle, konsequent näherkommen.«
Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, hebt hervor: »Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Umsetzung vom Engagement vieler Akteure abhängt. Ein Ausdruck dieses Engagements können Zielvereinbarungen sein. Gelebte Partizipation braucht nicht immer neue Vorschriften, sondern formuliert passgenaue Fahrpläne für konkrete Bereiche nah am Menschen. Mein Dank gilt den Protagonisten, in einem so wichtigen Bereich wie dem Lebenslangen Lernen für ein Mehr an Inklusion zu sorgen.«
Horst Wehner, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. unterstreicht: »Ich begrüße es sehr, dass die Volkshochschulen in Sachsen sicherstellen wollen, dass niemandem der Zugang zu Bildung und Teilhabe verwehrt bleibt. Im Namen der Mitglieder des Sozialverbands VdK Sachsen wünsche ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sächsischen Volkshochschulen viel Erfolg bei der Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe.«
Bernd Wiesner, Vorsitzender des Vorstands des Landesverbands Lebenshilfe Sachsen e. V. erläutert: »Von einer wirklich inklusiven Gesellschaft sind wir noch weit entfernt. Inklusion bedeutet, von einem defizitären Denkansatz wegzukommen. Gerade der Bereich der Erwachsenenbildung ist ein Schlüsselfaktor, damit Inklusion gut gelingen kann. Von der Zielvereinbarung verspreche ich mir nachhaltige Strukturen, um dauerhaft Zugang zu den allgemeinen Kursangeboten der beteiligten sächsischen Volkshochschulen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.«
Uwe Hauschild, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V., ergänzt: »Es ist ein wichtiges Signal, dass sich der Sächsische Volkshochschulverband als größter Anbieter für Erwachsenenbildung und allgemeine Weiterbildung in Sachsen auf den Weg macht, allen Menschen ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen.«
Hintergrund:
Gemäß Paragraf 16 des Sächsischen Inklusionsgesetzes können rechtsfähige Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe Zielvereinbarungen schließen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.
Die Zielvereinbarung umfasst drei Handlungsfelder:
Im Bereich Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung wird sichergestellt, dass Inklusion und Barrierefreiheit im Leitbild der Volkshochschulen verankert sind. Zudem werden Beschäftigte und Kursleitende für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und geschult.
Zum Handlungsfeld Angebotsentwicklung, Service und Öffentlichkeitsarbeit gehört die Evaluation bestehender Angebote hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit sowie die Entwicklung von Verbesserungen. Anmeldeprozesse, Internetseiten und Medien werden möglichst barrierefrei gestaltet und Menschen mit Behinderungen werden gezielt angesprochen.
Das dritte Handlungsfeld betrifft die bauliche Gestaltung und Anbindung. Die Gebäude, Kursräume und Sanitäranlagen der Volkshochschulen sollen ohne besondere Erschwernisse für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Dazu zählt auch eine geeignete Infrastruktur.
Informationen zum Zielvereinbarungsregister der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion finden Sie unter folgendem Link: https://www.sk.sachsen.de/automatische-strukturseitenanlage-7519-7519.html
Kontakt:
Sächsischer Volkshochschulverband e. V., Claudia Knabe, Fachreferentin Gesundheitsbildung, Inklusion, Nachhaltigkeit, QM, Telefon: 0371-35427-58, E-Mail: knabe@vhs-sachsen.de
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Bürgeranliegen, Miroslawa Müller,
Telefon: 0351 564-10711, E-Mail: info.inklusionsbeauftragter@sk.sachsen.de