Verbesserte finanzielle Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur im Bundesrat beschlossen

14.02.2025, 11:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Berlin (14.02.2024) – Der Bundesrat stimmt dem vom Deutschen Bundestag im Januar 2025 beschlossenen Gesetz zur verbesserten finanziellen Unterstützung für SED-Opfer zu.

Ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und Entlastung der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR: Mit der Gesetzesreform werden die Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen deutlich verbessert und erhöht. Ziel ist es vorrangig, das erlittene Unrecht besser anzuerkennen, aber auch, die wirtschaftliche Situation der Betroffenen zu stärken.

Justizministerin Constanze Geiert: »Ich freue mich daher sehr, dass die Länder heute im Bundesrat diesen wichtigen Gesetzentwurf beschlossen haben und um wichtige Aspekte ergänzen konnten. In unserem Land leiden bis heute tausende von Menschen unter dem, was ihnen zu DDR-Zeiten an Verfolgung und Entrechtung angetan wurde. Vor diesem Hintergrund kann gar nicht hoch genug bewertet werden, was für einen Durchbruch das heute beschlossene Gesetz an Verbesserungen schafft. Wir unterstützen damit Menschen, die für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben. Menschen, denen wir viel zu verdanken haben.«

Kernpunkt des Gesetzes ist die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer. Dieser soll bei der neu benannten »Stiftung für ehemalige politische Verfolgte« unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag angesiedelt sein. Gleichzeitig wird die »Stiftung für ehemalige politische Häftlinge« in diese neue Struktur überführt. Die Stiftung soll künftig neben der Vergabe von Leistungen aus dem Härtefallfonds auch Unterstützungsleistungen für rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen von weniger als 90 Tagen übernehmen.

Weniger Bürokratie bei der Anerkennung von erlittenem Unrecht und neue Regelung zur Dynamisierung

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Dynamisierung der besonderen Zuwendung für Haftopfer, der sogenannten Opferrente nach § 17a StrRehaG. Die Höhe der Zuwendung wird künftig an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt. Besonders erfreulich: Die Leistungen sollen nun unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen gewährt werden. Damit haben die Länder und der Bundesrat das Gesetz um einen für viele Betroffenen wichtigen Aspekt noch verbessern können. Die Anerkennung von erlittenem Unrecht erfolgt dadurch weniger voraussetzungsreich und unbürokratischer.

Zusätzlich wird auf Anregung der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eine neue Vermutungsregelung eingeführt, die die Kausalität zwischen rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehungen und bestimmten Gesundheitsschäden erleichtern soll.

Erweiterung der Rehabilitierungsregelungen

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Verwaltungsrechtlichen und des Berufsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vor. Diese umfassen u.a. die Ausweitung der Leistungen auf Opfer von Zwangsumsiedlungsmaßnahmen aus dem Grenzgebiet der ehemaligen DDR.

Mit diesen Maßnahmen soll den Opfern der SED-Diktatur endlich umfassende Unterstützung zuteilwerden, um die Folgen der politischen Repression abzumildern und ihr Leid ohne Wenn und Aber anzuerkennen


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
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