Bundesrat: Sachsen stimmt für Gewalthilfegesetz
14.02.2025, 11:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Ein Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen«
Die Bundesländer, darunter auch Sachsen, haben im Bundesrat für das sogenannte Gewalthilfegesetz gestimmt, damit Frauen und Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt künftig einen Anspruch auf Schutz und Beratung erhalten.
Dazu erklärt Sozialministerin Petra Köpping: »Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Seit Jahren steigt die Zahl der Übergriffe dramatisch. Häusliche und sexualisierte Gewalt findet tagtäglich statt unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem und gesellschaftlichem Status der Betroffenen. Das heute beschlossene Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung des Hilfesystems sowie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Künftig haben Frauen und ihre Kinder bei dieser Form von Gewalt einen Anspruch auf Schutz und Beratung.«
Der Bund wird sich nun mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro über 10 Jahre von 2027 bis 2036 an der sicheren Finanzierung des Hilfesystems beteiligen und stellt erstmalig eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. In enger Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft wurde der Gesetzesentwurf vom Bundesfamilienministerium erarbeitet. Der Rechtsanspruch tritt ab Januar 2032 in Kraft. Damit soll den Ländern genug Zeit gegeben werden, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen.
Das Gesetz konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Neben der finanziellen Beteiligung des Bundes sind unter anderem weitere Maßnahmen vorgesehen:
• Ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreie Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitstellen
• Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
• Strukturierte Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten unterstützen
Diese sind auch Teil des im Juni letzten Jahres beschlossenen neuen sächsischen Landesaktionsplans zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dieser umfasst 77 Handlungsziele mit insgesamt 190 Maßnahmen für die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft aber auch Sport, Opferschutz und Strafverfolgung. Damit wird das bereits existierende Angebot für Prävention und Schutz weiter gestärkt, ausgebaut und nachhaltig verbessert. Das heute beschlossene Gewalthilfegesetz wird durch seine langfristige finanzielle Unterstützung der Länder dazu beitragen, diese Ziele auch im Sinne der Istanbul-Konvention, umzusetzen.
Betroffenen von häuslicher Gewalt stehen rund um die Uhr kostenfrei und anonym Ansprechpersonen unter: www.hilfetelefon.de oder 116 016 zur Verfügung. Die Nummer des Hilfetelefons funktioniert auch ohne Mobilfunkguthaben.