Sozial innovative Projektideen für Modellvorhaben im sozialen Bereich gesucht
21.02.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Wir wollen Träger unterstützen, neue Lösungswege zu gehen – viel Raum für kreative Konzepte«
Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz für ältere Menschen Chatbots als Gesprächspartner entwickeln, in DiggiClubs gemeinsam mit Kindern virtuelle Welten bauen, um so Neues über die »echte« Welt zu lernen, in der Hospizarbeit »musikalische Denkmäler« schaffen oder migrantische Jugendliche, die als Diversitätspioniere Stadt, Land und Oasen in Sachsen entdecken. Diese und weitere innovativen Ideen erhalten aktuell eine Förderung des Programms »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform«
Diese Förderung können nun auch weitere sozial innovative Ideen in Sachsen erhalten. Nun hat das Sozialministerium den dritten Förderaufruf zur Förderung sozial innovativer Modellvorhaben veröffentlicht. Gefördert werden Projekte, die mit neuen und gemeinwohlorientierten Ideen aktuelle Herausforderungen in den Themen- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit adressieren. Interessierte Träger können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Projektvorschläge für das Förderprogramm »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« einreichen.
Sozialministerin Petra Köpping: »Der soziale Bereich steht vor vielfältigen Herausforderungen. Mit unserer Förderung sozial innovativer Modellvorhaben wollen wir Träger dabei unterstützen, neue Lösungswege auszuprobieren und dabei noch stärker über den Tellerrand zu schauen. So unterstützen wir innovative Ideen, die beispielsweise die Inklusion oder Integration in Sachsen voranbringen, aber auch neue Angebote, die Menschen in besonderen Lebenslagen helfen. Ebenso können die Ideen in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wirken oder die Bedarfe älterer Menschen adressieren. Was zählt, ist der innovative Charakter des eingereichten Projektvorschlags.«
Auch der aktuelle Förderaufruf gestaltet sich besonders offen und lässt Trägern viel Raum für innovative und kreative Konzepte. Gefördert werden neue Präventions- sowie Unterstützungsangebote, die in allen Themenfeldern der Sozialen Arbeit wirken können. Die Vorhaben können mit einer Zuwendungssumme von bis zu 300.000 Euro gefördert werden.
Am 13. März 2025 laden das Sozialministerium und die Sächsische Aufbaubank zur digitalen Informationsveranstaltung zum dritten Förderaufruf »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« ein. Interessierte Träger können sich unter folgendem Link anmelden: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smwa/beteiligung/themen/1049783
Die Förderung der Modellvorhaben ist aber nur ein wichtiger Baustein des Sozialministeriums bei der Unterstützung sozialer Innovationen in Sachsen. Während die Modellprojektförderung einzelne innovative Ideen in der Sozialen Arbeit fördert, wird mit der Förderung der Zukunftsplattform für soziale Innovationen die notwendige Infrastruktur und eine wichtige Anlaufstelle, für alle diejenigen, die mit ihren sozialen Ideen Sachsen gestalten wollen, geschaffen.
So können bereits seit August 2023 Sozialinnovatorinnen und -innovatoren bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Ideen Unterstützung durch die Zukunftsplattform erhalten. Unter dem Projekttitel SINN wurde eine sachsenweit wirkende Austausch- und Koordinierungsstruktur etabliert, die soziale Innovationen mit geeigneten Maßnahmen identifiziert, entwickelt, unterstützt, begleitet und sichtbar macht.
Auch die Förderung der Zukunftsplattform geht nun in die Verlängerung. Das Sozialministerium setzt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Noch bis zum 13. Juni 2025 können Anträge für die Förderung bei der SAB eingereicht werden.
Hintergrund:
Die »Zukunftsplattform für soziale Innovationen« und der »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« werden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2021–2027 (ESF Plus-Richtlinie SMS) gefördert. Die Bewilligung der Vorhaben steht unter dem Vorbehalt eines vom Gesetzgeber beschlossenen Haushalts und der damit verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Zuwendung für die »Modellvorhaben zur Zukunftsplattform« wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses bis zu 24 Monate gewährt und beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zu fördernden Träger oder Trägerverbund werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Projektvorschläge können ab sofort bis zum bis 30. Mai 2025 über das Förderportal der SAB eingereicht werden.
Die Zuwendung für die »Zukunftsplattform für soziale Innovationen« wird ebenfalls im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bereits 2023 und 2024 waren Träger aufgefordert, ihre innovativen Ideen für Modellprojekte im sozialen Bereich einzureichen. Inzwischen fördert das Sozialministerium 14 soziale Innovationen, die für unterschiedliche soziale Herausforderungen in Sachsen neue Lösungskonzepte anbieten. Eine Übersicht dazu gibt es auf der Website des Sozialministeriums: https://www.sms.sachsen.de/gefoerderte-modellvorhaben-10480.html
Weiterführende Links
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smwa/beteiligung/themen/1049783
https://www.sms.sachsen.de/soziale-innovationen.html
https://www.sms.sachsen.de/gefoerderte-modellvorhaben-10480.html