Equal Pay Day 2025 am 7. März: »Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!«

06.03.2025, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Lohnungleichheit bleibt zentrales Problem – auch in Sachsen«

Der diesjährige Equal Pay Day steht vermeintlich unter positiven Vorzeichen: Laut aktuellen Zahlen ist der Gender Pay Gap – also die unbereinigte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen – in ganz Deutschland von 18 Prozent auf 16 Prozent gesunken. Dennoch bleibt die Lohnungleichheit ein zentrales Problem – auch in Sachsen. Hier verdienten Frauen im Jahr 2024 durchschnittlich 7 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Doch diese Zahl gibt nur einen Teil des Problems wieder. Der bereinigte Gender Pay Gap, der strukturelle Unterschiede wie Teilzeitquoten und Berufswahl berücksichtigt, liegt in Sachsen deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Gleichstellungsministerin Petra Köpping: »Selbst bei vergleichbaren Qualifikationen und Tätigkeiten erhalten Frauen in Sachsen signifikant weniger Lohn als Männer. Diese Diskrepanz ist alarmierend und zeigt, dass reine Durchschnittsvergleiche das wahre Ausmaß der Lohnungleichheit oft verschleiern. Ein zentraler Lösungsansatz zur Schließung der Lohnlücke ist Lohntransparenz. Sie ist ein Schlüssel zur fairen Bezahlung. Wo Gehälter offen kommuniziert und nachvollziehbar abgebildet werden, sinkt der Gender Pay Gap nachweislich. Hier sind ausdrücklich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Verantwortung, für faire Bedingungen in ihren Unternehmen zu sorgen. Das ist einerseits eine Frage des Respekts und andererseits werden sie selbst davon profitieren. Denn gerechte Arbeitsplätze sind attraktive Arbeitsplätze und werden entsprechend nachgefragt.«

Der diesjährige Equal Pay Day hat den Zusammenhang zwischen Gender Pay Gap und Lohntransparenz im Fokus. Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht geht die Pflicht für Arbeitgebende einher, ihren Beschäftigten in leicht zugänglicher Weise Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Zudem erweitert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie den bereits bestehenden Auskunftsanspruch: Beschäftigte werden das Recht haben, unabhängig von der Größe des Betriebs, Auskünfte über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen zu verlangen für die Gruppen von Beschäftigten, die gleiche Arbeit oder gleichwertige Arbeit wie sie selbst verrichten. Bisher besteht der Auskunftsanspruch lediglich für Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt für Equal Pay.

Hintergrund

An den internationalen Aktionstag Equal Pay Day erinnert in Deutschland seit 2008 jährlich der Verein Business and Professional Women Germany (BPW). Unterstützt wird die Kampagne durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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