Staatsministerin Köpping für Wachsamkeit vor Gefahren der Geflügelpest
04.03.2025, 13:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
»Trennung von Geflügelhaltungen vor Kontakt mit Wildvögeln mindert Risiko eines Ausbruchs«
Den jüngsten Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Landkreis Leipzig nimmt Staatsministerin Petra Köpping zum Anlass, alle Geflügelhalter im Freistaat Sachsen an die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen in den Betrieben und privaten Haltungen zu erinnern. Im Zusammenhang mit dem derzeitigen Vogelzug wird zurzeit ein sehr dynamisches Virusgeschehen bei Wildvögeln registriert. Zuletzt waren zwei verendete Bussarde im Landkreis Leipzig positiv auf H5N1 untersucht worden. Schutz vor einem Eintrag des Geflügelpestvirus bietet vor allem eine Aufstallung der Bestände. Da naturgemäß Freilandhaltungen einem größeren Risiko ausgesetzt sind, sollten von den Haltern die Aufstallung erwogen oder wildvogelsichere Volieren genutzt werden, auch wenn dies noch nicht von den Behörden angeordnet wurde. Besonders wichtig ist zudem, dass Futter, Tränken und Einstreu für Wildvögel unzugänglich sind. Stallungen sollten nicht durch Fremde betreten werden. Personal sollte stallbezogene Kleidung tragen und vor dem Betreten des Stalles die Hände desinfizieren und das Schuhwerk wechseln.
Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Derzeit ist die strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen essentiell für die Geflügelhalter. Sie sind angesichts des starken Vogelzugs und des hohen Infektionsrisikos angehalten, ihre Bestände gegen den Kontakt mit Wildvögeln abzusichern. Diese Eigenmaßnahmen minimieren das Risiko eines Geflügelpestausbruchs, der zu erheblichem Tierleid, zum Verlust des Bestands und damit zu schlimmen wirtschaftlichen Konsequenzen führen kann. Deshalb ist es wichtig, verdächtiges Krankheitsgeschehen in Vogel- und Geflügelhaltungen sowie verendete Vögel umgehend zu melden und im Ernstfall schnell zu reagieren.« Ministerin Köpping ergänzt: »Mein Haus hat dazu sachsenweit Informationsplakate für die Öffentlichkeit und für Geflügelhalter verteilt. Dabei werden wichtige Verhaltensregeln kommuniziert, für den Fall, dass tote Vögel gefunden bzw. erkrankte festgestellt werden. Für Wanderer und Spaziergänger an Gewässern gilt: melden, nicht berühren, nicht füttern. Geflügelhalter sind bei Erkrankungen in ihren Beständen zu folgenden Handlungen angehalten: melden, isolieren, vorbeugen.«
Geflügelhalter, die das Risiko ihres Stalles bewerten und vermindern wollen, können dies unter Nutzung der sogenannten Risikoampel der Universität Vechta (https://risikoampel.uni-vechta.de/) tun. Die Nutzung ist kostenlos und anonym. Bisher war die Geflügelpest ein saisonales Geschehen in den kalten Wintermonaten. In den letzten Jahren werden zusätzlich immer wieder Ausbrüche in den anderen Jahreszeiten beobachtet. Das Virus wird über Wassergeflügel und hier besonders über Zugvögel weltweit verbreitet. Die Veränderung der Saisonalität kann mit verändertem Zugverhalten zusammenhängen. In milden Wintern ziehen nicht mehr alle Vögel in den Süden, sondern überwintern teilweise in Europa. Das Virus ist hoch ansteckend und wird sehr leicht weitergetragen. Deshalb sollten alle Geflügelhalter einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz ihrer Bestände legen. In Sachsen gibt es ca. 23.000 gemeldete Geflügelhaltungen, von denen die meisten als Klein- und Hobbyhaltungen einzuordnen sind.
Mit einer kleinen Kampagne zur Aufklärung vor den Gefahren der Geflügelpest wendet sich das Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter. Mit Plakaten, CityCards, Social-Media-Posts und einem Aufklärungsclip werden Öffentlichkeit und Geflügelhalter über die Gefahren der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) informiert. Plakate und CityCards der Informationskampagne wurden zur Weiterverbreitung an die Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt. Zudem bekamen der Staatsbetrieb Sachsenforst, die Landestalsperrenverwaltung sowie Freizeit-, Sport- und Tourismusvereine in der Nähe von Gewässern die Plakate geliefert, um sie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auszuhängen. Plakate und CityCards sind zudem in der Publikationsdatenbank der Staatsregierung gelistet und beim zugehörigen Broschürenversand bestellbar.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Inzwischen wurde vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nachgewiesen.