Verdacht der Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

05.03.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 33-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Körperverletzung in drei Fällen und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 04.03.2025 gegen 04:00 Uhr in einer Bar in der Robert-Matzke-Straße in Dresden zwei Frauen (deutsch, 28 und 47 Jahre), die in der Bar angestellt sind, mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch diese Schmerzen erlitten.
Im Anschluss wurde der Beschuldigte zur Durchsetzung eines gegen ihn ergangenen Platzverweises sowie zur Feststellung seiner Identität in die Räumlichkeiten des Polizeireviers Dresden-Mitte verbracht. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich dort gegen 04:50 Uhr gegen polizeiliche Maßnahmen gewehrt und einem Polizeibeamten in den rechten Oberschenkel gebissen zu haben, wodurch dieser Schmerzen erlitt.
Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft und steht unter Bewährung. Gegen ihn sind aktuell drei weitere Anklagen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung am Amtsgericht Pirna anhängig.
Der Beschuldigte wurde am 04.03.2025 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden am 04.03.2025 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch etwas Zeit in Anspruch nehmen


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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