Asylgipfel - Justizministerium und Verwaltungsgerichtsbarkeit beschließen Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Asylverfahren
10.03.2025, 15:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (10. März 2025) – Das Sächsische Staatsministerium der Justiz (SMJus) und die Spitzen der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sich auf weitreichende Maßnahmen zur Asylbeschleunigung geeinigt. Auf einem Asylgipfel am 10. März 2025 in Dresden wurden bereits Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren und zur Entlastung der Gerichte beschlossen. Zu den Sofortmaßnahmen gehören: ein Personalschub für die Verwaltungsgerichte, die Einrichtung von Asylkammern, die Pilotierung von Richterassistenten und die Nutzung neuer Asyldatenbanken.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Ich bin sehr froh, dass wir auf dem heutigen Asylgipfel gemeinsam mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Asylverfahren beschließen konnten. Insbesondere die Einrichtung von neuen Asylkammern bei den Verwaltungsgerichten und die ab März beginnende Personaloffensive machen mich zuversichtlich, dass wir damit konkrete Entlastungs- und Beschleunigungseffekte erzielen können. Um die Verwaltungsgerichte nachhaltig zu entlasten, sind aber auch neue Wege gefragt. Auf deren Beschreiten haben wir uns heute ebenso geeinigt. Auch wenn es etwas brauchen wird, bis alle beschlossenen Maßnahmen wirken, ist es jetzt an der Zeit zu handeln. Mir ist besonders wichtig, dass bei allen Maßnahmen das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit und unsere hohen rechtsstaatlichen Standards dabei nie aus dem Blick geraten. Insofern war der heutige Asylgipfel auch ein Auftakt, um kontinuierlich mit den Gerichten weiter vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und neue Ideen weiterzuentwickeln. Gemeinsam treten wir so für eine starke sächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein.«
Das sind die Ergebnisse des Asylgipfels:
Einrichtung von Asylkammern und Personalschub für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat sich bereit erklärt, zwei neue Kammern einzurichten, die ausschließlich die gerichtlichen Asylverfahren bearbeiten werden. Am Verwaltungsgericht Dresden wurde bereits zu Beginn 2025 eine solche Asylkammer geschaffen, die mit zusätzlichem Personal ausgestattet werden soll. Beim Verwaltungsgericht Leipzig sind - vor allem infolge der Konzentration der Asylverfahren des Herkunftslandes Türkei - bereits jetzt zwei Kammern vorhanden, die zu mehr als 90% Asylsachen bearbeiten. Eine weitere Verstärkung dieses Gerichts ist wegen der vollständigen Erschöpfung der räumlichen Kapazitäten erst möglich, wenn das Verwaltungsgericht den Umzug in das neue Dienstgebäude abgeschlossen hat.
Ab März 2025 werden die drei sächsischen Verwaltungsgerichte kontinuierlich mit Richterinnen und Richtern erheblich gestärkt. Konkret wird das SMJus insgesamt vierzehn Stellen aus den laufenden Recruitingverfahren prioritär an die Verwaltungsgerichte aussteuern. Zusätzlich stellt das SMJus drei weitere Richterstellen aus dem eigenen Stellenplan zur Verfügung, die bisher im Justizministerium für Verwaltungsaufgaben genutzt wurden. Damit wird die sächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit ab März bis Ende 2025 mit insgesamt 17 zusätzlichen Richterinnen und Richtern ausgestattet, um die Gerichte zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen.
Zentrale Asyldatenbank, KI-Offensive und Pilotprojekt zur Einführung von Richterassistenzen
Von Seiten des Justizministeriums wird geprüft, wie die in Baden-Württemberg jüngst eingerichtete zentrale Erkenntnismitteldatenbank auch für die sächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit genutzt werden kann. Mit einer solchen zentralen Datenbank, in der an einem Ort alle verfügbaren Informationen über die jeweiligen Herkunftsländer der Asylsuchenden bereitgestellt werden (sog. Erkenntnismittellisten), könnte Richterinnen und Richtern eine zentrale Serviceleistung angeboten werden. Danach wird in Bezug auf das jeweilige Herkunftsland eine Liste der Erkenntnismittel, die die Richterinnen und Richter ihrer Entscheidung zugrunde legen können geführt. Das erspart den Richterinnen und Richtern die aufwendige Pflege eigener Erkenntnismittellisten.
Zur Entlastung der Verwaltungsgerichte sollen Richterinnen und Richter im Rahmen einer KI-Offensive in bestimmten Bereichen durch KI-basierte Tools unterstützt werden. Zwar entscheiden nur Richterinnen und Richter in gerichtlichen Verfahren, aber bestimmte Arbeitsabläufe könnten jedoch mit Hilfe neuer digitaler Techniken erleichtert werden. Hierzu hat das Justizministerium bereits Kontakt mit anderen Ländern, die solche Tools bereits einsetzen oder erproben, aufgenommen. Es soll zügig geklärt werden, welche Tools sich für die sächsischen IT-Systeme am besten eignen und ab wann sie den Gerichten bereitgestellt werden können.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat sich zudem bereit erklärt, im Wege eines Pilotprojekts die Einführung von Richterassistenzen zu erproben. Richterassistenten sind Rechtsreferendare, die im Wege eines Nebenjobs die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Recherche und bei Vorarbeiten in einem gerichtlichen Asylverfahren unterstützen können.
Evaluierung, Vernetzung und bundesrechtliche Reformen
Zur Analyse der weitergehenden Maßnahmen wird eine Expertenkommission beim SMJus eingerichtet. In der Kommission wird unter anderem Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D., gemeinsam mit weiteren Experten die Evaluierung vornehmen. Dabei geht es auch um ein fortlaufendes Monitoring der Asylkonzentration nach dem Asylgesetz im Hinblick auf die Möglichkeit der Konzentration weiterer Herkunftsländer. Die Kommission soll einen ersten Bericht noch in diesem Jahr vorstellen.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Wir wollen nicht nur kurzfristige Maßnahmen anschieben, sondern die Situation auch mittel- und langfristig verbessern. Ich bin sehr froh, dass wir dazu so viele Expertinnen und Experten, sowohl aus der Richterschaft, als auch von Seiten der Rechtsanwälte, an einen Tisch holen konnten. Mit Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert konnten wir zudem einen bundesweit renommierten Experten des Verwaltungsrechts für die Expertenkommission gewinnen.«
Die Expertenkommission wird sich auch mit der Frage beschäftigen, welche bundesrechtlichen Reformen zu einer Entlastung und Beschleunigung der gerichtlichen Asylverfahren beitragen können. Hierzu könnte bspw. der Einsatz von Proberichterinnen und Proberichtern in den Asylverfahren ab dem ersten Tag beitragen. Derzeit dürfen Proberichterinnen und Proberichter erst nach sechsmonatiger Dienstzeit Asylverfahren als Einzelrichter bearbeiten. Zudem soll gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern geprüft werden, wie die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um bestimmte Herkunftsländer erweitert und hierzu ggf. eine Bundesratsinitiative durch Sachsen vorgelegt werden kann.
Ende Juni wird eine zweitägige Fachtagung zum Asylrecht stattfinden, um Asylrichterinnen und Asylrichtern eine Plattform zum Best-Practice-Austausch zu ermöglichen. So können organisatorische und rechtliche Fragen rund um die gerichtlichen Asylverfahren beraten werden. Die Tagung wird auch Gelegenheit bieten, Erfahrungen zu den neuen digitalen Unterstützungstools auszutauschen. Zudem wird eine gerichtsübergreifende Arbeitsgruppe Asyl konkrete Fragen zur Organisation, Best-Practice-Verfahren und Synergieeffekte in den kommenden Monaten intensiv angehen.
Hintergrund:
Seit Beginn 2024 sind die sächsischen Verwaltungsgerichte mit einem erheblichen Anstieg an Asylverfahren konfrontiert. Für 2024 wurden 8.309 Neuzugänge gegenüber 5.703 Neuzugängen in 2023 verzeichnet. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich auch 2025 fortsetzen. Eine Folge des erheblichen Verfahrensanstiegs ist, dass sich die Verfahrensdauern verlängern und zu einer erheblichen Belastung der Verwaltungsgerichte führen. Um die Situation zu analysieren, Gegenmaßnahmen zu besprechen und konkret auf den Weg zu bringen, hat die sächsische Justizministerin Prof. Constanze Geiert am 10. März 2025 zu einem Asylgipfel nach Dresden eingeladen. An diesem haben neben der Justizministerin selbst Experten des SMJus, Vertreter der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, Vertreter der sächsischen Anwaltschaft und Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D., teilgenommen.