Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt am 11. März 2025
10.03.2025, 09:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sächsische Opferbeauftragte erinnert an Terrorismusopfer
Am 11. März 2025 begeht die Bundesrepublik Deutschland zum vierten Mal den Nationalen Gedenktag für Opfer terroristischer Gewalt und knüpft damit auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlä-gen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit.
Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung erinnert und mahnt:
»Am Gedenktag für Terrorismusopfer stehen wir in tiefem Mitgefühl und Solidarität mit den Betroffenen und ihren Familien. Menschenverachtende Taten – wie erst kürzlich in die Amok-fahrt in München, bei der eine Mutter und ihr Kind getötet und 37 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden – zeigen uns auf, dass jeder Verlust unermessliches Leid bedeutet, das uns alle betrifft. Lassen Sie uns gemeinsam für eine Welt eintreten, in der Frieden, Respekt und Menschlichkeit an erster Stelle stehen. Wir dürfen die Stimmen der Opfer nicht vergessen und müssen uns unermüdlich für Gerechtigkeit und ein Leben ohne Angst einsetzen.«
Am 11. März werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, trauerbeflaggt.
Die Opferbeauftragte ist Anlaufstelle für Opfer und Betroffene schwerer Gewalttaten und anderer größerer Schadensereignisse. Betroffene können sich unter
0351 564 55099 bzw. opferbeauftragte@sms.sachsen.de
an sie wenden.