Sächsische Landarztquote: 104 Bewerbungen für Wintersemester 2025/26 eingegangen

11.03.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Wichtiges Signal für die Zukunft der medizinischen Versorgung in unserem Freistaat«

Im aktuellen, nunmehr vierten Bewerbungsdurchgang sind bei der Landesdirektion Sachsen insgesamt 104 Bewerbungen für die 40 zur Verfügung stehenden Studienplätze der Humanmedizin zum Wintersemester 2025/2026 eingegangen. Die Bewerbungsfrist endete am 28. Februar 2025. Die weiterhin gute Zahl der eingegangenen Bewerbungen zeigt, dass die Landarztquote ein attraktives Angebot für angehende Medizinerinnen und Mediziner darstellt. Die Landarztquote bleibt damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung der medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Mit der Landarztquote setzt Sachsen weiterhin ein klares Zeichen für eine nachhaltige Stärkung der ärztlichen Versorgung in den ländlichen Regionen des Freistaats. Die Zahl der Bewerbungen zeigt, dass viele junge Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich eine Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin in den ländlichen Regionen Sachsens vorstellen können. Das ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der medizinischen Versorgung in unserem Freistaat.«

Ein besonderes Merkmal der Landarztquote ist der Fokus auf der Motivation und persönlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. So werden neben der Hochschulzugangsberechtigung und einem fachspezifischen Studierfähigkeits- und Berufseignungstest der Bewerbenden die soziale Kompetenz und das Interesse an einer Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin in ländlichen Gebieten bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe der Studienplätze berücksichtigt.

Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die Unterlagen nun von der Landesdirektion Sachsen ausgewertet. Im nächsten Schritt werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu Auswahlgesprächen eingeladen, um die finale Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze zu treffen.

Hintergrund:

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung)


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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