Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwölf Fällen

14.03.2025, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Türken Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zwischen dem 31.12.2020 und dem 08.06.2021 in zwölf Fällen am Erwerb und Weiterverkauf von über 70 Kilogramm Crystal in Leipzig und Dresden und von zwei Kilogramm Kokain in Berlin im Gesamtwert von etwa 785.000 Euro beteiligt zu haben.
Der Beschuldigte kommunizierte verschlüsselt über die Kryptodienste der Provider "Anom" und "SkyECC". Die aus der erfolgten Entschlüsselung gewonnenen Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Beweisführung in diesem Verfahren.
Der Beschuldigte wurde am 11.12.2024 aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls in seiner Wohnung in Dresden-Neustadt festgenommen (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 11.12.2024, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Er befindet sich weiter in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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