Kultusministerium vergibt 35 Auslandsstipendien

21.03.2025, 10:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vierwöchiger Schulbesuch in Frankreich, Malta, Tschechien, Großbritannien, Spanien, Italien oder USA – Bewerbungsfrist: 25. März 2025

Das Kultusministerium vergibt auch in diesem Jahr wieder 35 Stipendien für einen vierwöchigen Schulbesuch im Ausland. Interessierte Oberschülerinnen und Oberschüler der Klassen 8 oder 9 können sich bis zum 25. März 2025 für die Länder Frankreich, Malta, Tschechien, Großbritannien, Spanien, Italien oder USA online bewerben. Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 oder 9 eines Gymnasiums dürfen sich ausschließlich für die Zielländer Frankreich, Tschechien, Spanien und Italien bewerben.

»Fremdsprachen leben davon, dass sie praktisch angewendet werden. Es steigert zudem die Motivation und den Lerneffekt bei den Jugendlichen, wenn die Fremdsprache im jeweiligen Land statt nur im Klassenzimmer gesprochen wird. Mit unserem Stipendienprogramm fördern wir aber nicht nur die Sprache, sondern auch den Blick über den Tellerrand, den Austausch zwischen Kulturen und die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler«, so Kultusminister Conrad Clemens, der ausdrücklich die Oberschülerinnen und Oberschüler dazu ermutigte, sich zu bewerben. Sie sind die eigentliche Zielgruppe des Programms, da diese bei den verschiedenen Austauschprogrammen meist unterrepräsentiert seien. »Nutzt diese einmalige Chance. Die gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen werden sich auf den weiteren Schul- und Lebensweg positiv auswirken«, betonte Clemens.

Der Schulbesuch im Ausland findet abhängig vom Zielort vom 20. September bis 18. Oktober 2025 (Frankreich, Tschechien), vom 27. September bis 25. Oktober 2025 (Großbritannien, Malta) oder vom 4. Oktober bis 1. November 2025 (Italien, Spanien, USA) statt. Die Unterbringung erfolgt bei Gastfamilien. Darüber hinaus umfasst das Stipendium die Unterrichtsmaterialien, die Flugkosten und die notwendigen Versicherungen im Ausland. Ein Eigenanteil von 150 Euro wird von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben, in besonderen Härtefällen kann dieser Eigenanteil in Raten gezahlt werden.

Nach dem Eingang aller Unterlagen werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu Auswahlgesprächen am 12. und 13. Mai 2025 nach Dresden in das Kultusministerium eingeladen. Sind diese beendet, erfahren die Schülerinnen und Schüler, ob sie ein Stipendium erhalten. Sie nehmen dann am 26. August 2025 an einem verbindlichen Vorbereitungsseminar teil. Das Stipendienprogramm setzt das Kultusministerium bereits seit mehreren Jahren gemeinsam mit Experiment e. V. um.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 25. März 2025 an stipendium@smk.sachsen.de zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Stipendium sind abrufbar unter: https://www.schule.sachsen.de/schueleraustausch-5043.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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