Verdacht des schweren Raubes - Beschuldigter in Untersuchungshaft
21.03.2025, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht -
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 14-jährigen Deutsch-Jordanier Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – u. a. wegen des Verdachts des Raubes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Am 5. Januar 2025 hielten sich zwei Jugendliche (16 und 17 Jahre) in einem Wohnhaus auf der Prohliser Allee in Dresden auf. Ebenfalls dort befindlich waren der Beschuldigte sowie mindestens sieben weitere Personen. Einige Mitglieder der Gruppe – gegen die gesondert ermittelt wird – sollen den 16-jährigen Geschädigten an die Wand gedrückt, ihm dabei die Brieftasche aus der Tasche gezogen und aus dieser insgesamt 45 Euro entnommen haben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, unter Ausnutzung der so bereits ge-schaffenen Bedrohungslage den 17-jährigen Geschädigten aufgefordert zu haben, Wertsachen zu übergeben. Nachdem dieser dem nicht sofort nachgekommen war, soll der Beschuldigte mit weiteren Mitgliedern der Gruppe mindestens 20 Mal gezielt und kräftig in das Gesicht und gegen den Kopf des Geschädigten geschlagen haben, bis er erkannte, dass er keine Beute machen konnte. Der Geschädigte erlitt hierdurch u. a. erhebliche Schmerzen im Gesicht.
Am 8. Januar 2025 traf ein zur Tatzeit 14-jähriger Jugendlicher gegen 17:30 Uhr im Bereich der Prohliser Allee auf den Beschuldigten. Der Beschuldigte war in Begleitung einer größeren Gruppe von etwa 8 - 10 Personen unterwegs, mit denen er zuvor übereingekommen sein soll, Wertsachen von ande-ren Personen zu erbeuten. Der Beschuldigte soll den Geschädigten zunächst aufgefordert haben, ihm bis zum nächsten Tag 85 Euro zu übergeben. Zur Bekräftigung der Forderung soll der Beschuldigte den Geschädigten auf die Wange geschlagen haben, was dem Geschädigten Schmerzen bereitete. Der Beschuldigte soll dem Geschädigten zudem mit einem Messer gedroht haben. Währenddessen soll ein gesondert verfolgter Beschuldigter den Geschädigten gemeinsam mit dem Beschuldigten festgehalten haben, um dessen Flucht zu verhindern. Der Beschuldigte soll dann die Geldbörse des Geschädigten mit 20 Euro eingesteckt haben.
Am 13. Januar 2025 hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 14. Januar 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist noch nicht vorbestraft. Er hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.