Haushalt: Bildung hat in Sachsen weiter Priorität

24.03.2025, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Neuer Höchstwert bei den Bildungsausgaben, aber mit Einschnitten - auch Kultusministerium leistet Beitrag zum Sparen. Kita-Kompromiss ab 2026.

Das Sächsische Kabinett hat heute (24. März 2025) den Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 beschlossen. »Trotz der schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation investieren wir mehr als jemals zuvor in Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder. Insgesamt sind 10,6 Milliarden Euro für den Bereich des Kultusministeriums eingeplant. Der Bildungshaushalt stellt damit den größten Teil des Gesamthaushaltes«, teilte Kultusminister Conrad Clemens mit. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfallen rund 5,25 Milliarden Euro und auf das Haushaltsjahr 2026 ca. 5,33 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 standen Schulen und Kitas 8,3 Milliarden Euro zur Verfügung, in den Jahren 2021/2022 waren es 9,5 Milliarden Euro und in den Jahren 2023/2024 10,2 Milliarden Euro.

»Bildung hat in Sachsen weiter Priorität«, betonte Clemens. Der Minister machte aber deutlich, dass auch das Kultusministerium seinen Beitrag zum Sparen leisten muss. Besonders schmerzlich sei, dass im Haushaltsentwurf keine Landesmittel für Neubewilligungen im Schulhausbau und im Kita-Bau zur Verfügung stehen. Dennoch werden über 50 Millionen Euro pro Jahr für Infrastrukturmaßnahmen und vor allem zur Finanzierung bereits bewilligter Vorhaben dienen. »Das Infrastrukturpaket des Bundes könnte zusätzliche Investitionsmittel bringen.« Auch im Bereich der Ganztagsangebote sind Kürzungen vorgesehen.

Stellen für Lehrkräfte

Die Personalausstattung im Schulbereich bleibt auf dem Niveau der Stellenausstattung des Jahres 2024. Es stehen weiterhin 31.730 Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass allen grundständig ausgebildeten Bewerbern eines Lehramtsstudienganges auch eine Stelle angeboten werden kann.

Stellen für Referendare

Die Stellenzahl des Vorbereitungsdienstes wurde ab dem Jahr 2024 auf insgesamt 2.242 Stellen erhöht und wird ebenfalls in diesem Umfang fortgeführt. Damit sind ausreichend Ausbildungskapazitäten für die erhöhte Anzahl von Lehramtsstudierenden verfügbar.

Schulassistenz

Auch die Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte durch Assistenzkräfte wird bewahrt. Es können weiterhin bis zu 472 Assistenzkräfte unbefristet beschäftigt werden. Darüber hinaus bestehen wie bisher weitere befristete Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulassistenzkräfte im Dienst des Freistaates Sachsen. Lehrkräfte und Schulleitungen können sich damit besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Aktuell sind 1.066 Personen als Schulassistenten im Dienst (entspricht 988 Vollzeitstellen).

Kita-Kompromiss bei der demographischen Entwicklung

Auch in den nächsten beiden Jahren liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Haushaltsansätze für die gesetzlichen Leistungen in diesem Bereich liegen in beiden Jahren auf einem Niveau von ca. 900 Millionen Euro.

Bei der pädagogischen Arbeit soll der gelingende Übergang vom Kindergarten in die Schule noch stärker als bisher in den Blickpunkt rücken. Daher werden die personellen Ressourcen für die Schulvorbereitung durch eine Erhöhung des Landeszuschusses um 55 Euro je 9-h-aufgenommenes Kind gestärkt. Damit erhöht sich der Landeszuschuss von 3.455 Euro auf dann 3.510 Euro je 9-h-aufgenommenes Kind. »Das ist ein guter Kompromiss zwischen den Forderungen nach einer Verbesserung des Personalschlüssels und den Sorgen der Kommunen vor Kostensteigerungen«, so Clemens. Die Regelung soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Gleichzeitig werden die Regelungen für die Personalbemessung durch die Einführung eines Gesamtpersonalschlüssels entbürokratisiert und flexibilisiert. Bei den Kitaträgern und somit auch bei jeder einzelnen Kita-Leitung sinkt hierdurch der Aufwand für Personalberechnung und Dienstplanung.
Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) des Bundes stehen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 93,7 Millionen zur Verfügung. Neben der Fortführung der Finanzierung von Zeitbudgets für mittelbare pädagogische Tätigkeiten der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden die Mittel für weitergehende qualitätssichernde und -verbessernde Maßnahmen eingesetzt und beispielsweise der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung eine besondere Bedeutung beigemessen.

Im Rahmen des Programms »Kinder stärken 2.0« werden an Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen zusätzliche Fachkräfte eingesetzt. Die Maßnahme wird mithilfe von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) realisiert.

Schulen in freier Trägerschaft

Einen weiteren Schwerpunkt im Bildungsetat bilden die Schulen in freier Trägerschaft. In jedem Haushaltsjahr stehen mehr als 600 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse werden im Jahr 2025 auf 608 Millionen Euro und in 2026 auf über 646 Millionen Euro steigen. Um die Dynamik zu verdeutlichen: im Jahr 2019 beliefen sich die Zuwendungen noch auf 419 Millionen Euro, im Jahr 2021 auf ca. 489 Millionen Euro und im letzten Jahr waren rund 563 Millionen Euro veranschlagt.

GTA

Die Ganztagessangebote werden mit 35 Millionen Euro in 2025 und 33 Millionen Euro in 2026 unterstützt. In 2023 und 2024 waren es pro Jahr noch 45 Millionen Euro.

Berufliche Orientierung

Die Förderung von Praxisberaterinnen und Praxisberatern an Oberschulen soll auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt werden. Fortgeführt wird ebenso die Berufseinstiegsbegleitung von abschlussgefährdeten Förderschülern und von abschlussgefährdeten Oberschülern, die den Hauptschulabschluss anstreben. Beide Maßnahmen werden zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit kofinanziert.

Die Bundesförderung der in der Bund-Land-Vereinbarung "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" wird ebenfalls weitergeführt.

Insgesamt werden für Maßnahmen der Beruflichen Orientierung ca. 48 Millionen Euro (2025) bzw. über 52 Millionen Euro (2026) zur Verfügung gestellt. 2024 lag der Wert bei 41,6 Millionen Euro.

Schulbudgets

Die bisher einzeln veranschlagten schulischen Budgets (flexibles Lernbudget, Qualitätsbudget und Budgetierung Lehrerarbeitsvermögen) werden in dem neuen Haushalt zu einem globalen Schulbudget zusammengeführt. Dieses wird jährlich mit Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro ausgestattet.

Mit dem Geld wird den Schulen u. a. fehlendes Lehrerarbeitsvermögen in Form finanzieller Mittel zur Verfügung gestellt, mit dem sie eigenständig und zielgerichtet externes Personal gewinnen können.

Schülerwettbewerbe

Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Wettbewerbe für die Schülerinnen und Schüler, werden in enger Abstimmung mit den Schulen und den externen Partnern trotz Einsparungen weiterhin Wettbewerbe in den verschiedensten fachlichen Disziplinen und jeweiligen Ebenen - lokal, regional und überregional - durchgeführt werden können. Besonderes Augenmerk kommt dabei der Teilnahme an Bundes- und internationalen Wettbewerben zu, bei denen sächsische Schülerinnen und Schüler stets sehr gute Ergebnisse erreicht haben und dies auch zukünftig ermöglicht werden soll.

Landeszentrale für politische Bildung

Die Landeszentrale für politische Bildung kehrt wieder in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums zurück und führt zu einer erheblichen Aufwertung der politischen Bildung im Ressort. Die Aufwendungen für die Landeszentrale für politische Bildung betragen jährlich ca. 4,2 Millionen Euro bzw. 4,3 Millionen Euro.

Der Gesamthaushalt Sachsens wird sich in den nächsten beiden Jahren auf 24,9 Milliarden Euro (2025) bzw. 25,1 Milliarden Euro (2026) belaufen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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