Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026: Der Justizhaushalt

24.03.2025, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (24. März 2025) – Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat heute den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Entwurf sieht für die Justiz trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen eine solide Finanzierung und Stellenausstattung vor, der Kontinuität in den wichtigen Bereichen der Personalplanung sowie Digitalisierung der Justiz ermöglicht.

Justizministerin Constanze Geiert: »Trotz schwieriger Finanzlage ist es uns mit dem Entwurf für den Justizhaushalt gelungen, eine verlässliche Grundlage für die sächsische Justiz zu schaffen. Ich freue mich besonders, dass wir zur Stärkung der sächsischen Justiz zusätzliche Richterstellen durch Umwandlungen gewinnen konnten und unsere Ausbildungsoffensive im Justizbereich weiterführen können. Damit gilt auch für diesen Regierungsentwurf: Am Rechtsstaat und an der Sicherheit im Freistaat wird nicht gespart, die notwendigen Investitionen in die Leistungsfähigkeit der sächsischen Justiz und in den Nachwuchs können fortgeführt werden. Der Entwurf zum Justizhaushalt bleibt damit auch für dieses und kommendes Jahr auf Zukunftskurs.«

Das Ausgabevolumen im Einzelplan 06 wird im Jahr 2025 mit 997 Millionen Euro in etwa auf dem Niveau der vergangenen Justizhaushalte bleiben. Der Justizhaushalt dient überwiegend zur Finanzierung der Judikative als dritter Staatsgewalt und ist daher einerseits durch einen großen Personalkörper und andererseits durch pflichtige Aufgaben geprägt, die zu einem überwiegenden Teil der Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs dienen, zu denen zum Beispiel die Strafverfolgung und der Strafvollzug zählen.

Personalverstärkung und Digitalisierung für die sächsische Justiz

Im Stellenplan des Regierungsentwurfs wird es für die sächsische Justiz 149 zusätzliche Stellen für den Ausbildungsbereich geben. Der Entwurf sieht hier zusätzlich jeweils 40 Stellen für Rechtsreferendare und Justizsekretäranwärter, 57 Stellen für Rechtspflegeranwärter und 12 Stellen für Auszubildende vor. Damit wird die wichtige Ausbildungsoffensive in der sächsischen Justiz fortgeführt, die der Grundstein für eine leistungsfähige und starke sächsische Justiz in der Zukunft ist. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz wird zudem aus dem eigenen Stellenbestand 3 weitere Richterstellen schaffen bzw. Verwaltungsstellen in Richterstellen umwandeln. Schließlich sieht der Entwurf auch die Fortsetzung der Finanzierung der Digitalisierungsmaßnahmen der Justiz knapp unter Vorjahresniveau vor, so dass die Umstellung auf digitale Verfahrensabläufe kraftvoll fortgeführt werden kann. Der Regierungsentwurf für den Justizhaushalt ermöglicht es, dass die bereits begonnene Personalverstärkung für die Verwaltungsgerichte unter anderem auch in anderen Bereichen wie den zum Beispiel bei den Staatsanwaltschaften fortzuführen.

Justizvollzug

Für den Justizvollzug werden insbesondere die Mittel für das flächendeckende Roll-Out der Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten um ca. 1,3 Millionen Euro erhöht und die Zuwendungsmittel für den offenen Vollzug bleiben stabil auf dem Niveau der Vorjahreswerte und die Mittel die Seelsorgebetreuung und Suchtberatung werden von 3,5 auf 3, 9 bzw. 4,0 Millionen Euro leicht erhöht.

Einsparungen im Justizhaushalt ergeben sich insbesondere durch verminderte Zuführungen an den Generationenfonds und mussten ebenso in den sonstigen Ausgaben im Bereich des Sachhaushalts erbracht werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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