Doppelhaushalt 2025/2026: Staatskanzlei setzt Schwerpunkt bei Digitalisierung und Verwaltungsoptimierung
24.03.2025, 19:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (24. März 2024) – Das Sächsische Kabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen.
Für den Etat der Sächsischen Staatskanzlei sind insgesamt 201 Millionen Euro für 2025 und 247 Millionen Euro für 2026 eingeplant.
Staatskanzleichef Andreas Handschuh sagte: »Der Regierungsentwurf setzt im Haushalt der Sächsischen Staatskanzlei klare Schwerpunkte. Wir führen die Förderungen in den Bereichen Demografie, Medien und internationale Zusammenarbeit fort. Weitergeführt wird zudem die erfolgreiche Standortkampagne »So geht sächsisch.«. Angesichts der schwierigen Haushaltslage steht im Vergleich zum vorherigen Doppelhaushalt in diesen Bereichen allerdings weniger Geld zur Verfügung. Dagegen investieren wir in eine effiziente Verwaltung und stärken dafür insbesondere deutlich den Bereich der Digitalisierung.«
Handschuh verwies darauf, dass die Staatskanzlei verantwortlich ist für die zentralen ressortübergreifenden IT-Projekte. »Digitalisierung ist ein Schlüssel, um Abläufe und Prozesse in der Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Wir wollen in den kommenden Monaten bei wichtigen IT-Projekten in den Bereichen Personalverwaltung und Förderverfahren vorankommen, damit daraus resultierende Einsparungen so schnell wie möglich wirksam werden.«
Zudem hat die Sächsische Staatskanzlei die Federführung für eine ressortübergreifende Aufgabenkritik zur Überprüfung von staatlichen Aufgaben und Standards sowie zur Optimierung von Verwaltungsleistungen übernommen.
Außerdem soll mit den bereitgestellten Mitteln das verwaltungsinterne Kommunikationsnetz (Sächsisches Verwaltungsnetz) grundlegend modernisiert und an aktuelle Sicherheitsstandards angepasst werden. Für die übergreifenden Modernisierungsvorhaben werden für dieses Jahr 50 Millionen Euro und für nächstes Jahr 95 Millionen Euro mehr veranschlagt.
Die Staatskanzlei stellt sowohl für die Medienvielfalt als auch für den Medienstandort Sachsen weiterhin Mittel zur Verfügung. So sollen mit jährlich 1,5 Millionen Euro lokaljournalistische Angebote von regionalen und lokalen Medienanbietern mit einem Schwerpunkt bei den lokalen TV-Sendern in Sachsen unterstützt werden. Weiterhin werden mit knapp 1,4 Millionen Euro pro Jahr insbesondere der Film- und Kreativstandort Sachsen, die Zusammenarbeit im Bereich der Medien zwischen Sachsen, Polen und Tschechien, die akademische und nichtakademische Fachkräfteausbildung, die Presse- und Medienfreiheit sowie - ergänzend zur Bundesförderung - Kinos gefördert.
Seit Beginn des Jahres verantwortet die Staatskanzlei auch den Bereich Europa. Veranstaltungen und Förderungen in diesem Bereich müssen zukünftig mit deutlich weniger Mitteln auskommen - von jährlich zuletzt rund 2 Millionen Euro auf rund 1 Million Euro. Projekte im Bereich internationale, interregionale und grenzübergreifende Beziehungen sowie entwicklungspolitische Maßnahmen können bei geringer Mittelreduzierung fortgeführt werden.