Anklage nach Wahlfälschung bei sächsischen Landtags- und Kommunalwahlen sowie versuchter Brandstiftung bei Asylbewerberheim in Dresden
26.03.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen insgesamt 37 Taten
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Landgericht Dresden, Große Strafkammer, wegen des Verdachts der Wahlfälschung in drei Fällen und versuchter Brandstiftung in zwei Fällen sowie weiteren 32 Tatvorwürfen erhoben.
Dem deutschen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Briefwahl zu zwei Kommunalwahlen in Dresden am 9. Juni 2024 insgesamt 155 Stimmzettel und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 1. September 2024 insgesamt 126 Stimmzettel manipuliert zu haben. Der Angeschuldigte soll die Briefwahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen entwendet und anschließend zu Gunsten der Partei »Freie Sachsen« verfälscht haben. Für diese Partei hatte der Angeschuldigte bei den Kommunalwahlen selbst kandidiert.
Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am 29. September 2023 und am 19. Oktober 2023 jeweils versucht zu haben, ein ehemaliges Schulgebäude in der Alexander-Herzen-Straße in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Die Nutzung des Gebäudes als Unterkunft für Asylbewerber habe der Angeschuldigte aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung verhindern wollen.
Weiterhin besteht gegen den Angeschuldigten der Tatverdacht des Anbaus und der Herstellung von Cannabis sowie des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge und des Erwerbs von Crystal in geringer Menge in 14 Fällen sowie der Abgabe eines Fentanylpflasters im Tatzeitraum Dezember 2022 bis September 2024. Hinzu kommt der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes eines Schlagringes und von insgesamt 42 pyrotechnischen Gegenständen. Schließlich werden dem Angeschuldigten insgesamt sechs vollendete und fünf versuchte Diebstähle sowie eine Unterschlagung unterschiedlicher Gegenstände wie zum Beispiel von E-Scootern, eines Schildes »Schule gegen Rassismus« und von Abgas-Katalysatoren zwischen August 2021 und September 2024 vorgeworfen.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im September 2024 übernommen und konnte aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen, Soko Rex, zeitnah zum Abschluss gebracht werden.
Der Angeschuldigte wurde am 28. Oktober 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Zum Hintergrund:
Zu diesem Verfahren wurde bereits mit Medieninformationen vom 4. September 2024, vom 13. September 2024 und vom 28. Oktober 2024 berichtet. Das Verfahren gegen die weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Beihilfe zur versuchten Brandstiftung wurde abgetrennt.
Die ZESA ist die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Die Soko Rex ist ein Spezialbereich des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamts Sachsen zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten.
§ 107a des Strafgesetzbuches (StGB) – Wahlfälschung – lautet auszugsweise:
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …
§ 306 des Strafgesetzbuches (StGB) – Brandstiftung – lautet auszugsweise:
(1) Wer fremde
1. Gebäude …
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.