Unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei legt ihren Jahresbericht 2024 vor

28.03.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (28. März 2025) – Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) hat ihren Bericht für das Kalenderjahr 2024 vorgelegt.

Die Anzahl der Beschwerden bei der UVBP im Jahr 2024 hat im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Im Jahr 2024 sind insgesamt 268 Beschwerden bei der UVBP eingereicht worden. Dabei handelte es sich um 249 Bürgerbeschwerden und um 19 Beschwerden von Polizeibediensteten.

Während es bei den Bürgerbeschwerden im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg gab, wurden weniger interne Beschwerden von Polizeibediensteten eingereicht. Im Berichtsjahr 2023 waren insgesamt 258 Beschwerden eingereicht worden, davon 24 von Polizeibediensteten.

Im Ergebnis der Prüfung der abgeschlossenen Beschwerden erwiesen sich 17 als »begründet« und 80 als »teilweise begründet«. Dies entspricht zusammen etwa 32 Prozent des Beschwerdeaufkommens. 115 Beschwerden (etwa 46 Prozent) erwiesen sich als »unbegründet«.

Zu 37 Beschwerden (etwa 15 Prozent) konnte durch die UVBP aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidung getroffen werden. Dies betrifft zum Beispiel Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Ermittlungen erfolgten.
In 21 Fällen sind infolge der Beschwerden strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet wurden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft.
In vier Fällen sind infolge der Beschwerden disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen jeweils einen Polizeibediensteten eingeleitet worden. Über das Ergebnis entscheidet der dienstvorgesetzte Leiter der Polizeidienststelle.

Angaben zu einem Gesamtaufkommen der Bürgerbeschwerden bezüglich der sächsischen Polizei im Jahr 2024 können nicht gemacht werden, da hier nur die bei der UVBP eingehenden Beschwerden statistisch erfasst werden.

Die Beschwerden an die UVBP hatten überwiegend Kritik am Verhalten von Polizeibediensteten zum Inhalt. Einzelfallbezogen wurde fachliche Kritik in den polizeilichen Arbeitsbereichen der Gefahrenabwehr/Einsatz, der Verkehrsunfallaufnahme und Verkehrskontrolle sowie der Bearbeitung von Strafanzeigen und Ermittlungsvorgängen eingereicht.

Die Prüfung der Beschwerden konnte in etwa 46 Prozent der Fälle nach spätestens einem Monat mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden.

Bei den 97 als »begründet« oder »teilweise begründet« bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig wie:

• unangemessenes Auftreten und unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte wie Unfallaufnahmen, Notrufe und Anzeigenaufnahmen,
• Verhaltensmängel bei polizeilichen Verkehrskontrollen, einschließlich der Erkennbarkeit der Polizeibediensteten,
• unsensibles Verhalten und unangemessene Kommunikation im Zusammenhang mit vorgetragenen Bürgeranliegen,
• unangemessen lange Wartezeiten bei Anzeigebegehren bzw. Vorladungen,
• Unterlassung der namentlichen Vorstellung gegenüber Bürgerinnen bzw. Bürgern bei polizeilichen Maßnahmen.

In zahlenmäßig geringerem Maße als bei der Verhaltenskritik war in Einzelfällen die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten. Dieses betraf mehrfach:

• unangemessene lange Bearbeitungszeit von Ermittlungsvorgängen bzw. Unfallvorgängen,
• fehlerhaftes Vorgehen im Zusammenhang mit der Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsverstößen,
• einzelne fehlerhafte Dokumentationen von polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen,
• fehlerhafte Unfallaufnahmen,
• Ablehnung von Anzeigebegehren,
• Nichtbeantwortung von Bürgeranfragen zu Ermittlungsangelegenheiten bzw. zum Stand von Ermittlungen,
• einzelne polizeiliche Maßnahmen bei Einsätzen anlässlich von Fußballspielen sowie von Versammlungen.

Im Jahr 2024 sind zudem 115 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die UVBP herangetragen worden.

Die vorgetragenen Anliegen wiesen ganz überwiegend einen örtlichen oder einen auf einen spezifischen Sachverhalt gerichteten Bezug auf. Hauptsächlich wurden vorgetragen:

• Hinweise im Zusammenhang mit der Erstattung von Online-Anzeigen,
• Anfragen zum Stand der Ermittlungen in Strafverfahren,
• Bitten, die sich auf Probleme im örtlichen Wohnumfeld beziehen, wie bspw. die Parksituation betreffend oder (nächtliche) Ruhestörungen durch Nachbarinnen bzw. Nachbarn
• Bitten um örtliche Verkehrsüberwachung,
• Bitten um verstärkte polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereichen,
• einzelfallbezogenes Lob zum Handeln von Polizeibediensteten.

Ganz überwiegend reichten die Beschwerdeführenden die Beschwerden schriftlich ein und nutzten dazu die elektronischen Übertragungswege. In drei Fällen erfolgte der Beschwerdevortrag im Gespräch am Dienstsitz der UVBP.

Die Vorlage des Berichtes erfolgt auf der Grundlage des Paragrafen 98 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, in welchem unter anderem die Aufgaben der UVBP gesetzlich geregelt sind. Dazu zählt auch die Vorlage und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Arbeit und die Prüfergebnisse der Stelle.
Im Jahresbericht ist zunächst im Sinne der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger die Organisation und Arbeitsweise der Beschwerdestelle beschrieben.

Weitere Details zur Beschwerdebearbeitung sind im Jahresbericht 2024 nachzulesen.
Der Jahresbericht 2024 ist zu finden unter:
https://www.sk.sachsen.de/download/sk/Jahresbericht-2024.pdf

Erreichbarkeit der UVBP

Die UVBP bei der Sächsischen Staatskanzlei ist unter der E-Mail-Adresse: beschwerdestelle-polizei@sk.sachsen.de oder wochentäglich von 09:00 Uhr bis 11.30 Uhr über das Bürgertelefon 0351-564-12266 zu erreichen. Nach erfolgter Terminvereinbarung sind persönliche Gespräche am Dienstsitz der UVBP in Dresden, Hoyerswerdaer Straße 20 möglich.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang