Bewerbungen für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sind ab sofort wieder möglich
02.04.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch ruft zur Teilnahme auf
Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kulturministerkonferenz starten ab jetzt eine neue Bewerbungsrunde für Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Bis zum 31. Oktober 2025 können zivilgesellschaftliche Gruppen aus ganz Deutschland – die praktizierenden »Trägergemeinschaften« – Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis einreichen.
Kulturministerin Barbara Klepsch ruft interessierte Trägergemeinschaften aus ganz Sachsen dazu auf, sich zu bewerben: »Die lebendigen und oft regional verwurzelten Traditionen sind ein ganz wesentlicher Bestandteil des kulturellen Reichtums in unserem Land. Der Eintrag ins Bundesweite Verzeichnis macht diese Kulturformen für eine breite Öffentlichkeit sichtbar und ist zugleich eine besondere Anerkennung für das oftmals ehrenamtliche Engagement der Trägerinnen und Träger, die sie pflegen und weitergeben.«
Das Bundesweite Verzeichnis zeigt exemplarisch die lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland. Unter dem Motto »Wissen. Können. Weitergeben« werden kreative und inklusive immaterielle Kulturformen gewürdigt. Die Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis kommen direkt aus der Zivilgesellschaft. Über die Aufnahme entscheiden anschließend staatliche Stellen und die Deutsche UNESCO-Kommission in einem mehrstufigen Verfahren.
Sächsischen Trägergemeinschaften, die sich für eine Bewerbung interessieren, wird empfohlen, sich mit der Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe in Sachsen am Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) in Verbindung zu setzen. »Wir bieten umfassende Informationen zum Verfahren und unterstützen gern bei der Antragstellung«, sagt Prof. Ira Spieker, Leiterin des Bereichs Volkskunde/Kulturanthropologie am ISGV. »Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme zeigt, wie vielfältig kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe – ob vereinsorganisiert, ehrenamtlich oder situationsspezifisch – ist und welches gemeinsame Engagement daraus entstehen kann. Dieses Potenzial möchten wir sichtbar machen – und zwar für alle Menschen, die in Sachsen leben. Ein breites Verständnis von immateriellem Kulturerbe trägt zu einer stabilen Basis für unsere Gesellschaft bei.«
Das immaterielle Kulturerbe umfasst kulturelle Traditionen in all ihren Facetten – von Bräuchen und Festen über historisch gewachsene Handwerkstechniken bis hin zu Musik- und Tanzformen – darunter die Hip-Hop-Kultur und Poetry-Slam. Es repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergetragen und weiterentwickelt wird. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst aktuell 168 Formen gelebter Kultur. Darüber hinaus führt Sachsen ein eigenes Landesverzeichnis mit aktuell 14 Einträgen –aufgenommen sind so unterschiedliche Kulturgüter wie die Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben, die Genossenschaftsidee oder das Bergsteigen in Sachsen.
Für Bewerbungen ist ein Formular zu nutzen, das von der Deutschen UNESCO-Kommission zur Verfügung gestellt wird:
https://www.unesco.de/assets/dokumente/Kultur/03_IKE/Bewerbungsformular_Bundesweites-Verzeichnis_2025-2027_IKE.pdf
Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2025 elektronisch beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eingereicht werden:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sven Hacker
Tel: 0351 / 564 62120
sven.hacker@smwk.sachsen.de
Kontakt Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe in Sachsen
Antje Reppe
Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
Zellescher Weg 17
01069 Dresden
E-Mail: ike@isgv.de
weitere Informationen: https://www.kulturland.sachsen.de/landesliste-des-immateriellen-kulturerbes-3999.html