Anklage wegen Herstellung von Kriegswaffen
04.04.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Dresden
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Angeschuldigten Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Dresden wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz erhoben.
Dem deutsch-polnischen Angeschuldigten wird die Herstellung von Schuss- und Kriegswaffen, der Handel mit Schusswaffen und der Besitz von Explosivstoffen im Tatzeitraum bis zum 28. September 2023 vorgeworfen. Er soll in einer eigens für die Waffenherstellung eingerichteten Werkstatt im Keller seiner Wohnung in Radebeul insgesamt fünf funktionsfähige Schusswaffen, davon zwei Maschinenpistolen (Kriegswaffen), selbst hergestellt haben sowie damit begonnen haben, mindestens eine weitere Schusswaffe herzustellen. Zudem soll er ca. 1,4 kg Schwarzpulver in seinem Keller gelagert haben. Ihm wird außerdem vorgeworfen, am 28. September 2023 drei der Schusswaffen (zwei Langwaffen und eine Kurzwaffe) und 79 Patronen passender Munition an einen verdeckten Ermittler verkauft zu haben.
Der Angeschuldigte wurde unmittelbar nach dem Waffenverkauf am 28. September 2023 durch Spezialeinsatzkräfte und Kräfte der Soko Rex des LKA Sachsen vorläufig festgenommen und befand sich bis zum 20. März 2024 in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht Dresden, Schöffengericht, wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Zum Hintergrund:
Zum Verfahren wurde bereits mit Medieninformation vom 29. September 2023 berichtet. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wurde abgetrennt.