Ökostromziel statt starres Flächenziel für Windkraft

03.04.2025, 16:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Regina Kraushaar spricht sich für Technologieoffenheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien aus

In Berlin wird aktuell um den neuen Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung zwischen CDU/CDU und SPD gerungen. Auch zum Thema Windenergie sind unterschiedliche fachpolitische Ziele in der Diskussion. Dazu meldet sich die zuständige Fachministerin für Landesentwicklung in Sachsen, Regina Kraushaar, wie folgt zu Wort:

»Die Ampel-Regierung hatte den Ländern in der letzten Legislaturperiode mit dem Wind-an-Land-Gesetz starre Flächenziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien vorgegeben: Bis 2032 müssen danach insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bei uns in Sachsen ist diese Regelung schwerlich umsetzbar, weil wir ein dicht besiedeltes Land mit teilweise ungünstiger Topografie sind. In meinen Gesprächen vor Ort höre ich darüber hinaus immer wieder, dass die Bevölkerung erhebliche Belastungen bei der Umsetzung des starren Flächenzieles befürchtet.«

Weiter die Ministerin: »Erfreulicherweise sind Forschung und Entwicklung nicht untätig. So kann heute mit neuen Anlagen unter den gleichen Voraussetzungen und der gleichen Fläche deutlich mehr Energie erzeugt werden als noch vor ein paar Jahren. Deswegen halte ich einen festen Flächenbeitragswert von zwei Prozent gar nicht für zielführend. Stattdessen befürworte ich das im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutierte Ökostromziel (Energiebeitrag). Es wäre richtig, wenn es den Ländern überlassen bleibt, ob sie den Energiebeitrag durch die Nutzung von Wind-, Sonnen- oder einer anderen erneuerbaren Energiequelle erbringen. Und um das klar zu sagen: Natürlich spielt das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen hier eine wichtige Rolle. Denn damit werden die Flächen, die für die Energiegewinnung bereits genutzt werden, wiederverwendet. Die Anzahl der Anlagen können damit auf ein nötiges Minimum beschränkt werden.«

Hintergrund:
Der Bund gibt den Ländern mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG, »Wind-an-Land-Gesetz«) vor, dass bestimmte Anteile der Landesfläche für die Errichtung von Windkraftanlagen gesichert werden müssen. In Sachsen sind dies nach den Vorgaben des Bundes zwei Prozent der Landesfläche.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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