Altenberger Kirche im Erzgebirge unter Denkmalschutz

04.04.2025, 11:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Altenberg, Kirche, Dippoldiswalder Straße 6a, Aussenansicht 2024 (© Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Sven Köhler)

Altenberg, Kirche, Dippoldiswalder Straße 6a, Aussenansicht 2024 (© Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Sven Köhler)

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Altenberg, Kirche, Dippoldiswalder Straße 6a, Innenansicht mit Glasfenster 2024 (© Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Astrid Wappler)

Altenberg, Kirche, Dippoldiswalder Straße 6a, Innenansicht mit Glasfenster 2024 (© Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Astrid Wappler)

Feierstunde zur Verleihung des Denkmalschutzstatus für die Altenberger Kirche

Heute, am 4. April 2025, 19 Uhr, wird der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert im Rahmen einer Feierstunde Pfarrer Dr. David Keller die Denkmalplakette für die Altenberger Kirche überreichen. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte im Vorfeld als Fachbehörde die Denkmaleigenschaft der Kirche geprüft und den Denkmalwert festgestellt.

Die evangelisch-lutherische Pfarrkirche Altenberg, ein Zeugnis der Spätphase der DDR-Nachkriegsmoderne, ist ein von 1989 bis 1991 errichteter ländlicher Kirchenbau in der Bergstadt Altenberg im sächsischen Osterzgebirge.

In den 1960er Jahren plante man, die Altenberger Pinge zur Zinngewinnung zu erweitern. Die Ruine der kriegszerstörten Kirche wurde deshalb 1953 abgerissen; das Pfarrhaus musste dem Bergbau weichen. Das Bergbauministerium der DDR enteignete 1961 das Pfarrgrundstück und versprach ein Ersatzgrundstück sowie Mittel für einen Neubau, der erst zum Ende der DDR unter Pfarrer Matthias Quentin verwirklicht werden konnte.
Die Architekten Manfred Fehmel (1935-2020) und Hermann Krüger (1935-2016) entwarfen einen modernen Kirchenbau. Ab 1989 entstand ein multifunktionales zweistöckiges Gebäude mit Kirchen- und Gemeinderäumen im Obergeschoss sowie Pfarrwohnung und -büro im Untergeschoss. Handwerker und Baubetriebe der Umgebung begannen noch in der DDR mit dem Bau, der 1991 mit dem Aufsetzen des Turmhelms vollendet wurde. Die Altenberger Kirche, massiv gebaut, steht auf einem griechischen Kreuz und trägt einen traditionellen Holzdachstuhl, gedeckt mit Schieferschindeln. Das gelb gefasste Gebäude mit Zeltdach und Zwerchhäusern erinnert an die Bergkirche in Seiffen. Ein 34 Meter hoher Dachturm dient als Glockenstuhl für zwei Bronzeglocken.

Besucher betreten den am Hang gelegenen Kirchenraum über einen Holzsteg; Wände und Decke sind holzvertäfelt. Das farbige Bleiglasfenster an der Westseite, entworfen von Kerstin Franke-Gneuß (*1959), thematisiert »Geborgenheit unterwegs« und zeigt kristalline Formen in Gelb, Rot und Blau. Zentral im Raum steht die offene Betonkonstruktion des Glockenstuhls, die an einen Förderturm erinnert. Eine dreiseitige Empore für Chor und Orgel umgibt den Raum, die Orgel stammt von der Firma Wünning. Die Bestuhlung, gefertigt von einem einheimischen Tischler, erhielt grüne Polster aus Beständen der Deutschen Reichsbahn.

Eingebettet in die waldreiche Landschaft des Osterzgebirges, vereint das Gebäude traditionelle Bauformen und Materialien mit modernen Elementen: abstrakte Altarfenster, zentrale Betonpfeiler und eine funktionale Grundrisslösung. Mit teils staatlichen Mitteln geplant, zeugt der Bau von der Zeit- und Ortsgeschichte und wurde dank des Engagements der Kirchgemeinde trotz veränderter Bedingungen während und nach der friedlichen Revolution vollendet.

Hintergrundinformation

Das Landesamt für Denkmalpflege ist als Fachbehörde in seinem Aufgabengebiet gemäß §10 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) von Amts wegen für die Erfassung der Kulturdenkmale zuständig. Eigentümer oder die Gemeinde können die Eintragung anregen. Darüber hinaus geht das Landesamt auch Hinweisen Dritter nach, insbesondere von Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörden, ehrenamtlichen Denkmalpflegern und Heimatforschern, aber auch von Bürgern. Anregungen geht das Landesamt stets nach, prüft diese dabei immer ergebnisoffen. So kann es durch eine Prüfung auch zu dem Ergebnis kommen, dass das Objekt keinen Denkmalwert aufweist.
Für eine Prüfung werden mindestens acht Wochen benötigt (wissenschaftliche Recherchen zum Objekt zur Bau- und Planungsgeschichte und nach den Urhebern sowie Künstlern, Vorortbegehung mit dem Eigentümer und der zuständigen UDSB, Vergleiche mit ähnlichen Bauten usw.). Durchschnittlich benötigt das Prüfverfahren 3-6 Monate. Die Erfassung eines Kulturdenkmals erfolgt stets mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt, da die Argumente einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen.

Nach dem SächsDSchG ist ein Gebäude ein Kulturdenkmal, wenn es die gesetzlichen Bedeutungskategorien des § 2 SächsDSchG erfüllt, ohne das hierfür eine ausdrückliche Erklärung erforderlich ist. Voraussetzung für die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist dessen Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit. Denkmalfähigkeit bedeutet, dass das Objekt mindestens eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, städtebauliche oder landschaftsgestaltende Bedeutung haben muss. Ein denkmalfähiges Objekt ist denkmalwürdig, wenn ein öffentliches Erhaltungsinteresse an ihm besteht.


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