Sachsen ist und bleibt schön: 129 Millionen Euro für die Städtebauförderung

08.04.2025, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett stimmt Bund-Länder-Vereinbarung zu

Sachsens Städte und Gemeinden werden auch in diesem Jahr mit erheblichen Mitteln durch die Städtebauförderung unterstützt. Das sächsische Kabinett hat heute (8. April 2025) dem Abschluss einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt und damit den Weg freigemacht für Fördermittel in Höhe von rund 129 Millionen Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2031.

»Wenn wir unsere Städte und Gemeinden im Freistaat in den Blick nehmen, können wir feststellen: Seit der Wiedervereinigung haben sie sich – auch im Erscheinungsbild – beeindruckend zum Positiven gewandelt. Daran hat die Städtebauförderung hohen Anteil: Sie ist ein unverzichtbarer Eckpfeiler der Stadt- und Gemeindeentwicklung. Seit 1991 sind rund 6,5 Milliarden Euro in die Abmilderung und Beseitigung städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste geflossen, 250 Kommunen im Freistaat haben bereits davon profitiert. Und ich bin sehr froh, dass wir im Regierungsentwurf des aktuellen Doppelhaushalts bei diesem für Sachsen so wichtigen Thema weiterhin die Kofinanzierung für die Abnahme der Mittel des Bundes vorgesehen haben«, so Staatsministerin Regina Kraushaar.

Bauministerin Kraushaar weiter: »Städtebauförderung ist eine wichtige
sozial-, struktur- und kommunalpolitische Aufgabe. Über diese Förderung können die Kommunen auf vielfältige Weise die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger verbessern. Das fängt bei der Gebäudesanierung an, reicht über die Neugestaltung von Stadt- und Ortskernen und den Ausbau von Freiflächen und Spielplätzen bis hin zur Nutzbarmachung innerörtlicher Brachflächen. Auch Orte, die den sozialen Zusammenhalt stärken – zum Beispiel Stadtteilzentren oder Freizeittreffs – können mit Hilfe der Städtebauförderung geschaffen werden.«

Dazu die geschäftsführende Bundesbauministerin Klara Geywitz: »Ich freue mich, dass der Bund und der Freistaat Sachsen mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung 2025 die erfolgreiche Städtebauförderung fortsetzen. Den Städten und Gemeinden in unserem Land, die vor großen Anpassungsbedarfen und städtebaulichen Transformationsprozessen stehen, bietet dies für das aktuelle Programmjahr frühzeitig Planungssicherheit. Gerade angesichts der stark gewachsenen finanziellen Herausforderungen, die die Bundesrepublik bewältigen muss, ist das ein starkes politisches Zeichen und unterstreicht die hohe Bedeutung der Städtebauförderung.«

Wie bereits in den beiden vergangenen Jahren hat der Bund für die Städtebauförderung 2025 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 790 Millionen Euro zugesagt. Davon entfallen auf Sachsen rund 64,5 Millionen Euro. Zur Kofinanzierung der Bundesmittel sind im Haushaltsentwurf der Sächsischen Staatsregierung ebenfalls rund 64,5 Millionen Euro eingeplant. Der Landesanteil muss vom Sächsischen Landtag noch beschlossen werden. Die Fördermittel werden in den Programmen »Lebendige Zentren«, »Sozialer Zusammenhalt« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« an die Städte und Gemeinden ausgereicht.

Hintergrund
Die Verwaltungsvereinbarung trifft Regelungen zu den Rahmenbedingungen der Finanzierungsbeteiligung des Bundes zu den einzelnen Programmen der Städtebauförderung. Sobald alle Bundesländer der Verwaltungsvereinbarung zugestimmt haben, tritt sie in Kraft. Der Fördersatz liegt bei zwei Dritteln.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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