Empfehlung für neue Musterfeuerwehrsatzung der Gemeinden veröffentlicht
10.04.2025, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat in Abstimmung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag e. V. (SSG) eine Empfehlung für die Gemeinden zur Fortschreibung eigener Feuerwehrsatzungen erarbeitet und veröffentlicht.
Die Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz macht eine Fortschreibung des Dokumentenpakets aus dem Jahr 2020 notwendig.
Die Musterfeuerwehrsatzung gibt den Gemeinden eine praktische Orientierung, um die Belange ihrer Feuerwehren auf Satzungsebene entsprechend anzupassen. Sie hilft insbesondere dabei, die Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse beim Gemeindewehrleiter zu bündeln. Handlungsempfehlungen wie diese Mustersatzung ermöglichen zudem sächsischen Kommunen, ihren Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die Gemeinden können im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung über die Feuerwehrsatzung hinaus konkretisierte Aspekte auch durch Dienstanweisungen des Gemeinde-, Stadtwehrleiters oder des Bürgermeisters regeln.
Die Landkreise als Rechtsaufsichtsbehörden werden informiert und die Lan-desfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule wird die neuen Vorgaben in die Aus- und Fortbildung integrieren.
Der Text der Musterfeuerwehrsatzung steht – zusammen mit Erläuterungen zu einzelnen Paragrafen – unter: https://www.feuerwehr.sachsen.de/index.html zum Herunterladen zur Verfügung.