EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch 2025/2026: Bewerbungsrunde startet am 11. April 2025
10.04.2025, 10:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Auch im Schuljahr 2025/2026 gibt es in Sachsen wieder das EU-Schulprogramm mit zwei Portionen frischem Obst, Gemüse und Milch pro Kind und Woche. Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch fördert Sachsens Landwirtschaftsministerium eine gesunde Ernährung in Kitas sowie Grund- und Förderschulen.
Das Online-Bewerbungsverfahren für das Programm startet am Freitag, den 11. April 2025. Interessierte Kitas sowie Grund- und Förderschulen können sich über die Website www.schulobst-milch.sachsen.de beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für eine Teilnahme bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 17. April 2025. Auch Einrichtungen, die im aktuellen Schuljahr am Programm teilnehmen, müssen bzw. können sich erneut bewerben.
Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Gesunde Ernährung und Achtung vor Wachstum und Gedeihen in der Natur erlernt man im Kindesalter. Dabei haben die Eltern eine große Verantwortung. Mit dem Angebot von Obst, Gemüse und Milch in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen unterstützen wir sie dabei. Die pädagogischen Begleitmaßnahmen zum EU-Schulprogramm, wie zum Beispiel Besuche auf dem Bauernhof, vermitteln den Kindern darüber hinaus Kenntnisse darüber, wie unsere Lebensmittel erzeugt werden.«
Den Programmteil »Obst und Gemüse« können ausschließlich Grund- und Förderschulen nutzen. Der Programmteil »Milch« steht darüber hinaus Kinderkrippen und Kindergärten offen.
Die zugelassenen Einrichtungen werden ab Anfang Mai im Internet veröffentlicht. Anschließend können die Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen Kontakt zu einem zugelassenen Lieferanten aufnehmen, der sie dann ab Beginn des neuen Schuljahres mit Obst, Gemüse beziehungsweise Milch beliefern soll. Eine Liste der in Sachsen zugelassenen Lieferanten ist unter der genannten Internetadresse abrufbar.
Hintergrund:
Für das EU-Schulprogramm stellt die EU den Mitgliedsstaaten jährlich rund 221 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Basis der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder in den Mitgliedsstaaten. Sachsen erhält für das Schuljahr 2025/2026 von der EU rund 1,6 Millionen Euro. Die Durchführung des EU-Schulprogramms im Schuljahr 2025/2026 erfolgt im Freistaat Sachsen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag. Weitere Informationen finden sich unter www.schulobst-milch.sachsen.de.