Mehr Tempo und Transparenz – weniger Bürokratie: Sachsens Straßengesetz wird modernisiert

15.04.2025, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Kraushaar: »Damit werden Sanierungen in der Straßeninfrastruktur schneller vorankommen.«

Das sächsische Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes zur Anhörung freigegeben. Zentrales Ziel der Novelle ist es, Straßen, Brücken und Stützmauern zukünftig ohne aufwändiges Planfeststellungsverfahren sanieren zu können.

Verkehrsministerin Regina Kraushaar: »Zu viele Sanierungen ziehen sich bislang unnötig in die Länge – das will ich schleunigst ändern. Die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes ist ein klares Zeichen für mehr Tempo bei der Ertüchtigung unserer Verkehrsinfrastruktur. Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, damit Sanierungsprojekte bei Straßen, Brücken und Stützmauern schneller umgesetzt, eine Reihe von Radwegen einfacher geplant und Mobilfunknetze zügiger ausgebaut werden können. Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen – sondern erspart auch allen Beteiligten unnötige Nerven und Geduldsproben. Gleichzeitig stärken wir die kommunalen Handlungsspielräume. Und nicht zuletzt zeigen wir den Bürgerinnen und Bürgern: Dort, wo wir es als Landesregierung in der Hand haben, vereinfachen wir Verfahren und bauen Standards ab – ohne, dass Sicherheit des Straßenverkehrs oder die Nutzerfreundlichkeit darunter leiden müssten. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Gesetzesänderung noch in diesem Sommer auf den Weg bringen können.«

Ein zentrales Element der Reform ist die Abschaffung der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei kleineren Straßenbaumaßnahmen an Staats- und Kreisstraßen. Dies betrifft unter anderem Brückenersatzneubauten sowie den Anbau von Radwegen – hier soll im Regelfall auf die Planfeststellung verzichtet werden. Darüber hinaus soll die Geltungsdauer bestehender Planfeststellungsbeschlüsse künftig verlängert werden können, um zeit- und kostenintensive Neuverfahren zu vermeiden.

Neben diesen wesentlichen Änderungen enthält der Gesetzentwurf auch eine Reihe weiterer Anpassungen und Verbesserungen. Dazu gehört die Umsetzung der Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung: Seit Januar 2021 ist der Freistaat Sachsen nicht mehr für die Bundesautobahnen zuständig. Die Gesetzesänderung passt das Landesrecht an diese bereits vollzogene Zuständigkeitsverlagerung an.

Ein weiteres zentrales Anliegen sind Erleichterungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur: Der Ausbau von Mobilfunknetzen entlang von Staats- und Kreisstraßen soll erleichtert werden. Die zuständige Straßenbaubehörde kann künftig die Zustimmung zur Errichtung von Telekommunikationslinien erteilen – das bisher geltende Anbauverbot entfällt.

Auch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sieht der Entwurf vor, die Einsicht in Straßen- und Bestandsverzeichnisse zu erleichtern und so die Transparenz über den Status öffentlicher Straßen zu erhöhen.

Im Fall eines Wechsels der Straßenbaulast soll künftig eine einmalige Pauschalzahlung die Verantwortung des bisherigen Trägers abdecken. Eine Nachzahlung ist nicht mehr erforderlich. Zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern wird dazu eine Vereinbarung geschlossen, in der der Umfang der Einstandspflicht festgelegt wird. Die Pauschalzahlung kann dann flexibel für die betroffene Straße oder aber auch für andere Straßen verwendet werden.

Zudem enthält der Entwurf zahlreiche praxisorientierte Verbesserungen für die kommunale Ebene – etwa beim Schutz von Straßenbeleuchtungsanlagen.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ist geplant, den Gesetzentwurf im Sommer 2025 in den Sächsischen Landtag einzubringen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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