Museen können sich für Sächsischen Museumspreis 2025 bewerben
22.04.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsens Kulturministerium verleiht zum zehnten Mal Preis für nichtstaatliche Museen
Das Sächsische Kulturministerium verleiht in diesem Jahr zum zehnten Mal den Sächsischen Museumspreis. Nichtstaatliche Museen im Freistaat Sachsen können sich ab sofort um den Preis bewerben. Der Sächsische Museumspreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. Es werden ein Hauptpreis in Höhe von 20.000 EUR und zwei Spezialpreise in Höhe von jeweils 5.000 EUR vergeben.
Der Museumspreis wird an nichtstaatliche Museen für beispielhafte Leistungen in der Museumsarbeit verliehen. Dies kann sich sowohl in der langjährigen, umfassenden qualitätsvollen Museumsarbeit zeigen, als auch in innovativen neuen Ansätzen. Museen mit kreativen und beispielgebenden Ideen, die sie zum Beispiel zu gesellschaftlich relevanten Orten machen, werden besonders zur Bewerbung ermutigt.
Mit dem Preis sollen auch Einrichtungen gewürdigt werden, die ihr touristisches Potential besonders gut entwickelt haben.
»In der heutigen Zeit leisten Museen eine unglaublich vielseitige Arbeit: Sie sammeln, bewahren, dokumentieren, forschen, vermitteln und stellen aus. Dabei müssen sie sich den aktuellen Entwicklungen, wie der Digitalisierung, immer wieder anpassen, um attraktiv und anschlussfähig zu bleiben. Zugleich sind Sie Gastgeber und sorgen dafür, für jeden zugänglich zu sein. Sie stiften Identität in der Auseinandersetzung mit der regionalen Geschichte. Und auch der Tourismus profitiert ganz maßgeblich von den Museen. Diese wichtige Arbeit möchten wir erneut mit dem Sächsischen Museumspreis würdigen. Es sollen nichtstaatliche Museen ausgezeichnet werden, die sich durch qualitätsvolle Arbeit auszeichnen und auch neue Wege einschlagen, die Vorbild für andere sein können. Der Preis soll auch Dank und Anerkennung für die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sein«, betont Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch.
Welche Museen können sich um den Preis bewerben?
Um den Preis können sich nichtstaatliche Museen (gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger) im Freistaat Sachsen als Einzelinstitutionen oder als Zusammenschluss bewerben. Eine regelmäßige unmittelbare oder mittelbare Förderung des Museums oder des Museumsverbundes durch den Freistaat Sachsen und/oder den Bund darf 50 % nicht überschreiten. Ausdrücklich werden auch bisherige Bewerber – gleich ob Preisträger oder Teilnehmer – zur erneuten Beteiligung aufgerufen.
Bewerben können sich Museen, die der ICOM-Museumsdefinition entsprechen und sich an dessen Ethischen Richtlinien sowie den »Standards für Museen« orientieren.
Wie werden die Preisträger für den Hauptpreis und die beiden Spezialpreise ausgewählt?
Die Preise werden auf Grundlage der Entscheidung einer unabhängigen Jury vergeben. Diese kann gegebenenfalls eine Änderung der Zuordnung der Preisekategorien vornehmen. Der Hauptpreis wird in Würdigung einer hervorragenden Gesamtleistung verliehen. Die beiden Spezialpreise werden für einen herausragenden Einzelbereich der Museumsarbeit vergeben.
Wie und bis wann können sich Museen bewerben?
Bewerbungen können ausschließlich online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden. Das Bewerbungsformular ist abrufbar unter: https://www.kt.smwk.sachsen.de/museumspreis-2025.html
Bewerbungsende ist der 30. Juni 2025