Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

17.04.2025, 08:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Durchsuchungsmaßnahmen durch das Landeskriminalamt Sachsen in Zeithain

Gemeinsame Medieninformation
Staatsanwaltschaft Dresden
Landeskriminalamt Sachsen

Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen einen 16-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in einem eigens dafür eingerichteten Labor im Dachgeschoss seines Elternhauses in Zeithain mehrere Ampullen eines Gemisches aus Aconitin und Ricin hergestellt und aufbewahrt zu haben. Ricin ist eine biologische Waffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Die bisherigen Ermittlungen haben keine Hinweise erbracht, welchen Zweck der Beschuldigte mit der Herstellung der Substanzen verfolgte.

Seit dem frühen Morgen des 17. April 2025 durchsuchen Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen die Wohnung des Beschuldigten in Zeithain. Ziel ist die Sicherstellung sämtlicher giftiger Substanzen und sonstiger Beweismittel. Das Gelände ist derzeit großräumig – inklusive sämtlicher Zufahrtsstraßen – abgesperrt.

Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Haftgründe nach der Strafprozessordnung liegen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen – insbesondere auch unter Berücksichtigung der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes – nicht vor.

Über das Ergebnis der heutigen Maßnahmen werden die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen noch heute in einer weiteren Medieninformation informieren.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang