Verdacht der versuchten räuberischen Erpressung, des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer und weiterer Taten
25.04.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden - Jugendkammer -
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 19-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – unter anderem wegen des Verdachts der versuchten räuberischen Erpressung und des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer erhoben.
Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, am 14. Oktober 2024 in dem Stadtteil Charlottenburg-Wilmersdorf in Berlin einen Passanten dazu aufgefordert zu haben, ihm Bargeld zu übergeben. Als der Passant dies ablehnte, soll der Beschuldigte ihm angekündigt haben, ihn abzustechen, sollte er das geforderte Bargeld nicht herausgeben. In der Folge soll der Beschuldigte in seine rechte Jackentasche gegriffen haben, um den Eindruck zu erwecken, in Besitz eines Messers zu sein. Gleichzeitig soll er den Passanten gefragt haben, wie weit er gehen würde, um ihm das Bargeld zu verwehren, und ob diesem seine Gesundheit nichts wert sei. Als mehrere Besucher eine nahe gelegene McDonalds-Restaurant Filiale verließen und zu der Situation hinzukamen, nutzte der Passant die Gelegenheit zur Flucht und rettete sich in das McDonalds-Restaurant.
Ferner soll der Beschuldigte in der Nacht vom 06. auf den 07. Januar 2025 im fließenden Verkehr auf ein herannahendes Fahrzeug in Dresden zugelaufen sein und der Fahrerin des Fahrzeugs durch wedelnde Armbewegungen bedeutet haben, ihr Fahrzeug anzuhalten und das Fenster herunterzukurbeln. Dabei sei ihm bewusst gewesen, durch sein Verhalten die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gefährden. Er habe die Fahrerin des Kraftfahrzeugs zum Anhalten zwingen wollen, um sich unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs und ihrer damit einhergehenden begrenzten Reaktionsmöglichkeit auf seinen Angriff ihres Fahrzeugs zu bemächtigen. Nachdem die Autofahrerin das Fahrzeug auf Anweisung des Beschuldigten zum Stehen gebracht und das Fester heruntergelassen hatte, soll sich der Beschuldigte gegenüber der Fahrerin als Polizist ausgegeben und mitgeteilt haben, er wolle eine Fahrzeugkontrolle durchführen, weshalb sie aus dem Fahrzeug aussteigen solle. Die Fahrerin kam seiner Aufforderung zunächst nicht nach. Daraufhin soll der Beschuldigte ihr erklärt haben, in Besitz einer Waffe zu sein, wobei er auf seine Hosentasche deutete. Er soll der Fahrerin erklärt haben, sie töten zu wollen, sollte sie seiner Forderung, auszusteigen, nicht nachkommen. Die Fahrerin verließ aus Angst vor Verwirklichung der ausgesprochenen Drohung ihr Fahrzeug, nahm aber auch den Zündschlüssel ihres Pkw mit sich und flüchtete sich in eines der hinter ihr folgenden Fahrzeuge, während der Beschuldigte in ihr Fahrzeug einstieg. Als der Beschuldigte bemerkte, dass er das Fahrzeug mangels Zündschlüssels nicht starten konnte, soll er aus dem Fahrzeug ausgestiegen sein und die Flucht ergriffen haben.
Der Beschuldigte konnte noch am 07. Januar 2025 festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.