Sächsische Staatsregierung sichert Deutschlandticket 2025 ab

29.04.2025, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verordnung zum Deutschlandticket-Ausgleich beschlossen

Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung (29. April 2025) die Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2025 (DTFinVO2025) verabschiedet. Mit der Verordnung schafft der Freistaat Sachsen die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die die kommunalen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die sächsischen Verkehrsunternehmen benötigen, um das Deutschlandticket auch in diesem Jahr weiter anbieten zu können. Damit wird der bisherige Finanzierungsmechanismus fortgesetzt.

Dazu Verkehrsministerin Regina Kraushaar: »Die regierungstragenden Parteien haben sich im aktuellen Koalitionsvertrag klar positioniert: Das Deutschlandticket soll fortgeführt werden. Unsere kommunalen Aufgabenträger erwarten deshalb zu Recht, dass wir die Ausgleichszahlungen für das Deutschlandticket in 2025 sicherstellen. Dementsprechend haben wir heute die sächsische Finanzierungsverordnung für das Deutschlandticket im Jahr 2025 beschlossen. Damit können die sächsischen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket auch in diesem Jahr für alle, die es nutzen wollen, weiter anbieten.«

Sachsen braucht eine eigene Verordnung, um die Bundes- und Landesgelder korrekt und rechtssicher an die Verkehrsunternehmen weitergeben zu können. Der Ausgleich, den die Aufgabenträger für die Anwendung des Deutschlandtickets erhalten, wird darüber hinaus dynamisiert. Zur Berechnung des Ausgleichs werden die im Jahr 2019 erzielten Einnahmen um die seitdem erfolgten Tarifsteigerungen, einen pauschalen Faktor für Fahrgastzuwächse sowie weiterhin um einen Faktor der tatsächlich erbrachten Betriebsleistung (zum Beispiel zusätzliche Taktverdichtungen) erhöht.

Den Soll-Einnahmen werden die jährlich realisierten Ist-Einnahmen gegenübergestellt. Der Freistaat gleicht den Aufgabenträgern die Differenz zwischen den Soll-Einnahmen und den Ist-Einnahmen aus. Die sächsischen Aufgabenträger, also die Landkreise, die Kreisfreien Städte und vier große Kreisstädte sowie die (ÖPNV)­Zweckverbände, geben diesen Ausgleich an die von ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen weiter.

»Die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 war ein bedeutender Schritt zur Verbesserung des ÖPNV in Deutschland. Das Ticket ermöglicht zu einem attraktiven Preis die Nutzung sämtlicher Verkehrsmittel des ÖPNV bundesweit und unabhängig von Landesgrenzen«, so die Staatsministerin weiter.

Durch die Corona-Pandemie hatte sich die Nutzung des ÖPNV stark reduziert und der ÖPNV musste mit deutlich weniger Fahrgeldeinnahmen und weniger Kunden auskommen. Es folgten deutliche Preissteigerungen zunächst bei Energie, dann bei Personal und insbesondere Bau und Instandhaltung der Infrastruktur. Dank des Deutschlandtickets liegt die ÖPNV-Nutzung jetzt wieder über den Werten aus 2019. Dies wird durch mittlerweile 540.000 Deutschlandticket-Kunden allein in Sachsen sichtbar. Durch das Deutschlandticket wird der ÖPNV in seiner Aufgabe gestärkt, den Menschen eine nachhaltige und vom privaten PKW unabhängige Mobilität zu gewährleisten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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