Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig
23.05.2025, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Festnahme nach Sexualdelikten im Leipziger Rosental aus dem Jahr 2017 und weiteren Straftaten – Beschuldigter in Untersuchungshaft
Ersteller: Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Polizeisprecher Olaf Hoppe
Im Jahr 2017 kam es zu mindestens drei sexuell motivierten Übergriffen zum Nachteil von Frauen im Leipziger Rosental (zuletzt am 31. August 2017, siehe Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig vom 1. September 2017).
Polizei und Staatsanwaltschaft Leipzig führten nachfolgend umfangreiche Ermittlungen, in deren Ergebnis einem bis dahin unbekannten Tatverdächtigen vorausgehend zwei Sexualdelikte am 20. April 2016 im Bereich Cospudener See und am 1. März 2017 in Eutritzsch (vergleiche Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig vom 3. März 2017) zugeordnet werden konnten.
Hierauf bildete die Kriminalpolizeiinspektion unter Beteiligung der Bundespolizeiinspektion Leipzig die Ermittlungsgruppe Rosental, welche bis Ende 2019 eingesetzt war. Durch die Ermittlungsgruppe wurden auf richterliche Anordnung unter anderem Rasterfahndungsmaßnahmen und eine DNA-Reihenuntersuchung umgesetzt, welche zunächst nicht zu einem Tatverdacht führten.
Die Ermittlungen wurden danach im zuständigen Kommissariat für Sexualdelikte fortgesetzt. Im Jahr 2022 wurden dann Zusammenhänge zunächst zu einem Eigentumsdelikt und dann zu einer Sachbeschädigung im Norden von Leipzig geprüft, ohne dass ein Tatverdächtiger identifiziert werden konnte.
Die weitere Bearbeitung wurde ab 2024 in die neu gebildete Kommission Altfälle der Kriminalpolizeiinspektion Leipzig überführt. Bei einem Fall des besonders schweren Diebstahls im Februar 2025 aus dem Außenbereich eines Baumarktes in Leipzig-Seehausen wurde ein 33-Jähriger (männlich, deutsch) auf frischer Tat durch die Polizei gestellt (Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig Nr. 59|25 vom 10. Februar 2025). Die Identifizierung und nachfolgende Spurenauswertung führte nunmehr zum dringenden Tatverdacht gegen diese Person für die vorausgehend angeführten Sexualdelikte, die zwei Eigentumsdelikte und eine Sachbeschädigung.
Das Amtsgericht Leipzig hat am 21. Mai 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen der Tatvorwürfe der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung in zwei weiteren Fällen, Diebstahl und Sachbeschädigung erlassen. Der Beschuldigte wurde am 22. Mai 2025 festgenommen. Im Ergebnis der am gestrigen Tag erfolgten Vorführung vor den Ermittlungsrichter bei dem Amtsgericht Leipzig wurde durch diesen der Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufrechterhalten und in Vollzug gesetzt.
Bislang liegen keine Erkenntnisse auf weitere versuchte oder vollendete Sexualdelikte vor.
Der Beschuldigte war vorausgehend wegen Ladendiebstahls in Erscheinung getreten, wofür er in einem Fall rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.